Bei Sparkasse und Allianz gleizeitig/parallel versichert?

13 Antworten

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Hallo Anettchen, das hat Dir die Sparkasse einenn Bären aufgebunden. Grundsätzlich kann nur der Versicherungsnehmer (das bist Du) einen Vertrag kündigen. Einzige Ausnahme ist ein Versicherungsmakler, wenn Du mit diesem einen Maklervertrag schließt, in dem die Berechtigung des Maklers zur Kündigung und Abschluss von Verträgen enthalte ist.

Nun hast Du jeweils 2 Verträge. Das ist aber nicht so schlimm. Wenn die Sparkasse ihre Verträge nicht netterweise ab Beginn aufhebt, melde der Allianz die Doppelversicherung. Diese wird sich dann mit der Sparkasse in Verbindung setzen. Im Falle der Haftpflichtversicherung wird der jüngere Vertrag (müsste der der SPK sein) aufgehoben, da man nur eine PHV haben kann. In der Hausratversicherumng kannst Du viele Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften haben, solange die Gesamtversicherungssumme nicht den Wert Deines Hausrates (das ist das Geld, das Du aufwenden musst, um alle beweglichen Sachen in Deiner Wohnung neu zu kaufen)übersteigt. In Deinem Fall werden beide Gesellschaften die versicherungssummen Deiner Hausratversicherungen um den selben Prozentsatz absenken, bis die richtige Versicherungssumme erreicht ist. Bei der Unfallversicherung wiederum bist Du vom Goodwill der Unternehmen abhängig. Keine gesellschaft ist verpflichtet, einen Vertrag vor Ablauf der Laufzeit aufzuheben. Da Du die Widerspruchsfrist schon seit langer Zeit verpasst hast (sie beträgt 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines), solltest Du nachsehen. welcher Vertrag die kürzere Restlaufzeit besitzt und den dann kündigen. Du kannst natürlich auch beide Verträge behalten, ist alles nur eine Frage Deiner finanziellen Möglichkeiten. Ach ja, jede Versicherung kann man auch nach einem versicherten Schaden oder bei einer Beitragserhöhung außerordentlich kündigen.

Ich denke, dazu kann dir die Sparkasse oder die Allianz Auskunft geben. Erstere, ob sie für dich gekündigt haben und letztere, ob das angekommen und akzeptiert ist. Warum rufst du da nicht einfach an?

Anettchen2010 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 11:53

Weil heut Samstag is?

Quickfinger  25.09.2010, 11:56
@Anettchen2010

Und das ist kein Werktag bei Hotlines? Aber selbst wenn - der nächste Montag kommt bestimmt.

Hallo

Es gibt für beides bessere Gesellschaften, die wahrscheinlich noch günstiger sind. Frag gerne nach.

Raus kommst du aus diesem Vertrag nur, wenn der Erstbeitrag noch nicht bezahlt wurde. Schreib der Gesellschaft, dass du deinen Antrag widerrufst, da es sich um ein Missverständis handelt.

Klappt das nicht mehr, gilt das Recht des älteren Vertrages. Doppeltversichert musst du nicht bleiben. Der ältere der beiden Verträge gilt dann so lange weiter, wie die Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Den anderen kannt du wegen Doppeltversicherung annulieren. Hier würde ich den Vermittler nennen, der dafür verantwortlich ist, er hätte dich hier beraten müssen.

Viel Erfolg...

Du hast jetzt zwei Versicherungen am Hals und im Schadensfall teilen die sich das.

Eine neue Versicherungsgesellschaft kündigt keine alte.

Du bist falsch beraten worden.

Geh zur Sparkasse und lass das stornieren wegen Falschberatung. Wende Dich notfalls an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen in Berlin.

Wie es ist, wenn Du die Beiträge verweigerst, weiß ich nicht.

Anettchen2010 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 11:52

Na super!Kann ich den Berater noch dafür im Nachhinein verantwortlich machen?

Shakotai  25.09.2010, 12:11
@Anettchen2010

Dürfte Probleme mit der Beweisbarkeit geben.

Zu kündigen hat ganz allein der Versicherungsnehmer und Vertragsinhaber - also Du. Die Sparkasse darf das aus Wettbewerbsgründen gar nicht. Die kann maximal ein Kündigungsschreiben vorbereiten, Dich unterschreiben lassen und das in einem neutralen Umschlag an die Allianz versenden. Dabei darf sie sich aber nicht erwischen lassen.