Bei Rückgabe einer Autobatterie / Starterbatterie Auszahlung von Pfand verweigert
Im November habe ich ich bei einem Discounter eine neue Starterbatterie gekauft und musste dafür zusätzlich (und unerwartet) 7,50 € Pfand zahlen.
Heute (also nach 4 Monaten) wollte ich im selben Geschäft für die damals ausgebaute Batterie mit vorgelegtem Kauf- und Pfandbeleg mein Pfandgeld zurück. Fehlanzeige!
Die Auszahlung des Pfandgeldes wurde mit Hinweis des verstrichenen Zeitraums verweigert.
Nach meinem Verständnis ist jedoch das Pfand im Zusammenhang mit dem Kauf der Batterie entstanden und müsste sogar für diese im November gekaufte Batterie nach der üblichen Lebenszeit von ca. 5 Jahren noch ausgezahlt werden.
Gibt es einen entsprechenden Gesetzestext o.ä. auf das man sich berufen kann?
2 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html
"§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien (1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. (2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht."
Gesetzestext hast du. Zentrale des Unternehmens kontaktieren und Verbraucherbeschwerde führen mit Hinweis auf das Gesetz! Hat mir bei der örtlichen Norma-Filiale geholfen in einer ähnlichen Situation.