Bei ebay kleinanzeigen beleidigt,soll ich trotzdem versenden?

11 Antworten

Hi Sailor,

ein Sachverhalt in Rechtssachen muss genau geschildert werden, falls du dir eine sinnvolle Antwort erhoffst. Dein Sachverhalt genügt diesen Anforderungen nicht. Daher möchte ich bei ganz allgemeinen Ausführungen verbleiben:

Wird der Gläubiger der Leistung von dem Schuldner massiv beleidigt, so ist durchaus ein Rücktritt denkbar, dieser richtet sich nach dem Grund des §§ 324, 241 II BGB.

Hierbei geht es um Nebenpflichtverletzungen aus § 241 II BGB. Nach diesen müssen beide Vertragspartner Rücksicht auf die Rechtsgüter des anderen nehmen. Dem tragen die anderen Antworten hier keine Rechnung, beziehen sie sich alle praktisch nur auf die Hauptleistungspflichten ("Sie hat gezahlt, jetzt musst du das Paket verschicken"). Zu den Rechtsgütern gehört auch die Ehre des Vertragspartners. Eine Pflichtverletzung ist namentlich auch die Beleidigung oder andere schwere Kränkungen des Gläubigers oder seiner Angehörigen [Palandt-Grüneberg, § 282 Rn.3, § 324 Rn. 3].

Eine Unzumutbarkeit i.S.d. Vorschrift setzt i.d.R. eine Abmahnung des Schuldners oder einen besonders schweren Verstoß voraus. Das ist einer der Punkte, der oben nicht hinreichend geschildert ist. Außerdem ist mir nicht ganz klar, was du zu welchem Zeitpunkt gesagt hast und inwieweit das Auswirkungen hatte.

Auch darf der Gläubiger nach der Pflichtverletzung keine Leistung mehr annnehmen, hierin liegt ein widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) i.S.d. § 242 BGB, welches der wirksamen Ausübung eines Rücktrittsrechts im Wege stünde.

Nebenbei: mit Betrug hat das nun allerdings nicht viel zu tun.

Viele Grüße, JS

Wer Geld machen will und im Geschäft der Verkäufer ist muss ein dickes Fell haben.

Du als Privatperson darfst gerne beleidigt sein und dich schlecht fühlen durch die Worte deines Kunden, allerdings geht es hier ums Geschäft.

Du hast etwas verkauft an eine Person die eben null Geduld hat und wohl nicht besonders Intelligent.

Steh da einfach drüber und sende den Artikel, denn das ist deine einzige Aufgabe.

Wenn du meinst das der Kunde dann so tut als wäre das Paket nie angekommen dann sende es versichert etc.

Aber du darfst dir das nicht zu herzen nehmen und vor allem musst du dir merken das im Internet alle eine große klappe haben und dich niemand aufsuchen wird, vor allem nicht wenn du das Paket gesendet hast.

sailormoon125 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 08:58

und wenn dann macht die halt noch mehr ärger daher wollt ich ja lieber abbrechen hab aber keine daten zum zurück senden eben

sailormoon125 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 08:53

nein sie hat 1,45 für den versand bezahlt also briefsendung dann kriegt sie es auch so und ja meine angst is das so dreist wie die is behauptet sie das

UweKeim  12.05.2017, 08:54
@sailormoon125

Dann sende es einfach normal. So viele briefe gehen jetzt nicht verschwunden.

Auch bei Ebay Kleinanzeigen entsteht ein Vertrag. Du bist also verpflichtet, deinen Teil zu erfüllen, also die Ware abzutreten. Sie ist ihrem Teil ja bereits nachgekommen. Sende ihr also die Ware und gut ist.
Du kannst überlegen, eine Anzeige wegen Beleidigung zu stellen. Dazu müsste allerdings die Beleidigung und Bedrohung durch dich gesichert werden (also zb. durch Screenshots)
Ob du da allerdings gute Chancen hast nach deiner Aussage "typisch Ausländer"....

fsjhilfe  12.05.2017, 18:32

Wenn jemand dich schlägt und du zurück schlägst ist das auch nicht richtig! Nur weil sie sich falsch verhält, rechtfertigt das nicht dein falsches und schlechtes Verhalten. Ich schäme mich sehr für Menschen, die solch falsche Vorurteile verbreiten und sich dann noch im Recht sehen. Selbst wenn sie sich nicht gut verhält, kannst du das noch lange nicht auf alle Ausländer ausweiten.

sailormoon125 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 11:08

ich hab auf ihr verhalten so reagiert! nicht beleidigt wie sie

fsjhilfe  12.05.2017, 10:23

Das mag man sehen wie man will, ich finde schon das es eine ist,denn du greifst sie aufgrund ihrer Herkunft an. Das entschuldigt nicht ihr Verhalten, ich würde mir trotzdem erstmal an die eigene Nase packen, das sie darauf reagiert ist verständlich, auch wenn sie nicht richtig reagiert.

sailormoon125 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 10:20

typisch ausländer ist ja keine beleidigung von ihr kamen drogungen mit gewalt morddrohung beschimpfungen auf die übelste art usw

Das wäre Betrug. Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen, sie hat Ihren teil erfüllt - gezahlt. Du nicht .... Ich denke, Du würdest da ziemlich schlecht aussehen vor Gericht ;-)

Die Beleidigungen usw. das ist eine ganz andere Sache! Das hat erstmal nichts mit dem Kaufvertrag zu tun. Wie gesagt. Du MUSST es ihr versenden. Danach kannst Dir überlegen ob Du sie anzeigst, was sicherlich eine Option wäre, wenn es wirklich so stimmt, wie Du schreibst. Weil eines sollte Dir klar sein: Ist von Deiner Seite nur die kleinste Drohung/Beleidigung dabei - wird sich das auch im Sande verlaufen da deren Anwalt, sicherlich Gegenanzeige usw. stellen wird ....

Was hälst Du davon: Schicke ihr das Zeug und gut ist ?! Keine weitere Kommunikation ?! Wäre denke ich für alle beteiligten das Beste!

sailormoon125 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 08:43

an sich wollte ich ja aber wenn ich so beleidigt und bedroht wurde denke ich mir wieso sollte ich dann ich hab null beleidigt sagte nur typisch ausländer direkt bedrohen beleidigen. sowas is nicht mein stil. so wie die sich verhält behauptet sie nachher noch die ware wäre nicht angekommen usw

FragHape  12.05.2017, 08:51
@sailormoon125

Tja, aber das Geld wirst Du nicht behalten dürfen (Betrug!): Und an sich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wo sie ihren Teil bereits erfüllt hat. Entscheide selbst, was Du machst, nur im Zweifel müsst auch Du dafür gerade stehen!

Im Moment bist du im Unrecht.

Alles verständlich und nachvollziehbar, wie du empfindest und reagiert hast. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Allerdings ist da jetzt das Ungleichgewicht in Sachen "Kaufvertrag".

Der Vertrag ist zustande gekommen.

Die Frau hat (wenn auch spät) bezahlt.

Die Ware bekommt sie nicht und auch nicht ihr Geld.
Dagegen kann (und wird) sie angehen.

Und recht bekommen.

Falls du also keine Möglichkeit hast, ihr das Geld zurück zu zahlen, bleibt dir nichts anderes, als ihr die Ware zu schicken.

LG  C.C.

sailormoon125 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 08:47

also hab keine bankdaten von ihr der kauf war bei ebay kleinanzeigen sodass es kein richtiger vertrag war sondern privatkauf. will es ungern schicken nachher heisst es sie jat die ware angeblich nicht bekommen

ColleenChambers  12.05.2017, 10:22
@sailormoon125

Nein, es ist dennoch ein "Kaufvertrag" - die Übereinstimmung von zwei Willenserklärungen (Fachdeutsch).

Dein Angebot - sie hat das Angebot angenommen.

Damit ist der "Vertrag" geschlossen.

Schickst du die Ware per Paketdienst, hast du ja eine Quittung der Annahme, weil da ja jemand auf diesem digitalen Dings unterschreiben muss, was dir der Paketbote unter die Nase hält.