Bei 1. Mahnung so hohe kosten?
Guten Abend,
ich habe eine Mahnung bekommen die auch meine erste ist. Ich versteh nicht wieso die erste Mahnung gleich so hoch ausfällt. Und ich wollte fragen ob an das noch klären kann das diese Mahnung nicht so hoch ausfällt, weil es eine erst Mahnung ist denke ich.
MfG Ludwig
9 Antworten
Das ist keine Mahnung, denn der bedarf es nicht, wenn eine Lastschrift zurückgeht, dann tritt Zahlungsverzug nämlich automatisch ein.
Rücklastschriftkosten und Adressermittlungskosten sind im Rahmen und von dir zu bezahlen.
Jetzt kommt aber die Krux an der Sache.
Im Text heißt es "Abtretung". Abtretung (=Zession) bedeutet aber, dass es einen neuen Gläubiger gibt, der nun in eigener Sache handelt. In dem Fall ist
- die Abtretungsurkunde nach § 410 BGB vorzulegen
- das Erheben von Gebühren nach VV RVG nicht zulässig, weil keine Rechtsdienstleistung stattfindet und man in eigener Sache handelt.
Fordere also die Abtretungsurkunde an. Wenn dieser dir vorliegt zahlst du
- Hauptforderung
- Zinsen
- Rücklastschriftgebühren
- und Adressermittlung
an den Gläubiger.
Liegt keine Abtretung vor, so wäre die Gebührenposition wohl dennoch zu hoch. Verlange in dem Fall den Nachweis, dass der Gläubiger eben diese Kosten ausgelegt hat.
Keine Telefonate führen mit Gegnern in einem Rechtsstreit.
Du hast einen Brief bekommen also antwortest du in Textform, ergo Brief (Einschreiben), Email oder Fax.
Dir ist schon klar dass eine Mahnung ein Entgegenkommen des Gläubigers ist?
Ab dem Verzug, also in der Minute in der die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist kann der Gläubiger dich Klagen - und du würdest den Prozess so schnell verlieren, so schnell kannst du gar nicht schauen. - Und du müsstest dann die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtskosten bestreiten.
Dir ist schon klar dass eine Mahnung ein Entgegenkommen des Gläubigers ist?
Hier korrekt, generell stimmt diese Aussage aber nicht.
Ab dem Verzug, also in der Minute in der die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist kann der Gläubiger dich Klagen
I.d.R. braucht es für den Verzug aber eine Mahnung, wohl gemerkt gibt es Ausnahmen und eine solche liegt hier vor in Form der Rücklastschrift.
Das ist ein Irrglaube, eine Schuld ist ab Verzug sofort klagbar - einer Mahnung bedarf es dazu nicht.
Siehe hier Punkt 4.
Wenn Zahlungsverzug des Schuldners eintritt, ist eine Mahnung nicht Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs. Ist die Zahlung fällig und es wird nicht bezahlt, könnte der Unternehmer nach dem Gesetz auch sofort auf Zahlung des Kaufpreises bzw. Entgeltes klagen.
Keine Ahnung wie es bei euch in Deutschland ist, das hier ist allerdings die österreichische Rechtslage. Kein Erbamen gegenüber Schuldnern, und das ist auch richtig so.
In Deutschland gibt es eine Unterscheidung zw.
- Fälligkeit und
- Verzug
Liegt Verzug vor, so kann man die ganze Palette auffahren.
sieht völlig Korrekt aus -
Rücklastschriftgebühr u. Adressermittlung sind ok
ebenso die 2 anderen Posten
du bist für die ausreichende Kontodeckung verantwortlich
sieht völlig Korrekt aus -
Dann guckst du nicht genau hin, hast den Text nicht gelesen oder es fehlt dir an Hintergrundwissen.
Rücklastschriftgebühr u. Adressermittlung sind ok
Stimmt
ebenso die 2 anderen Posten
Nope.
mag sein, daß da alles ok ist, nur wundere ich mich daß man mit einer ungedeckten girocard einfach so überhaupt zahlen kann ? Also dem Benutzer / Kunden einfach so dann alle möglichen Kosten reinzudrücken finde ich schon seltsam.
normal, beim Terminal steht das noch nicht fest, erst DANN wenn versucht wird, den Betrag abzubuchen; dass da weitere Kosten anfallen ist Praxis
Seh ich auch so.
ja seltsam ist das schon: Wenn ich zum Geldautomat gehe und 1000 Euro abheben will merkt der doch auch sofort daß ich nur 3,50 Euro auf dem Konto habe und gibt mir nix.
nur wundere ich mich daß man mit einer ungedeckten girocard einfach so überhaupt zahlen kann ?
- Wenn Dispo oder geduldete Überziehung bestehen geht das
- An Tankstellen wird meist ELV verwendet, heißt Unterschrift, keine PIN-Eingabe, das geht dann durch bis zu dem Moment wo der Händler die Lastschrift einlösen will.
Wo steht hier etwas von einer Mahnung? Ich sehe hier die Forderung eines Inkassobüros, welches wegen Deiner Untätigkeit eingeschaltet wurde!
Was hast Du unternommen, als für Dich erkennbar die Lastschrift geplatzt ist? Warum hast Du Dich nicht sofort !! an die besagte Tankstelle gewendet, um Deine Zahlungsbereitschaft zu signalisieren - sprich die Zahlung sofort nachzuholen.
Zwischen Erstellung dieses Inkassoschreibens und dem Vorfall selbst liegen sage und schreibe 6 !!!! Wochen. Also brauchst Du Dich jetzt über die von Dir selbst verursachten zusätzlichen Kosten zu beschweren.
Wo steht hier etwas von einer Mahnung?
in der fettgedruckten Überschrift am Foto.
Also brauchst Du Dich jetzt über die von Dir selbst verursachten zusätzlichen Kosten *NICHT zu beschweren.
Ich beschwere mich nicht, bin weder aufgewühlt noch anderes, ich würde nur gerne wissen ob man das vielleicht anderes klären könnte bevor ich das jetzt überweise.
Weißt Du wenn Du - salopp gesagt - als jugendlicher Keks Deine Ausgaben noch nicht überblicken kannst, ist es noch viel, viel mehr Deine !! Aufgabe auf Deinem Konto zu überwachen !! ob alle Abbuchungen vorgenommen werden können / konnten. Schaffst / schafftest Du das nicht dann wirst Du so wie hier teures Lehrgeld bezahlen müssen.
Ja wenn ich aber nie drauf hin gwewiesen wurde, ich denke alle kosten werden rechtsmäßig getätigt und wenn es von meinem Konto nicht abgebucht werden kann dann soll ich auch keine Zahlung machen können oder seh ich was falsch? Ich guck ja nicht nach ob ich an diesem tag dort etwas gekauft habe ich davon aus das wenn nichts von der Tankstelle kommt oder mir nichts gesagt wird das ich die Zahlung erfolgreich getätigt hab. ? Oder seh ich was falsch
du hast einen Zahlungsträger bekommen; dann behält man das im Auge und checkt die Abbuchung, erst DANN kannst die Quittung entsorgen
Zeit dafür war vorhanden. Du hast schlicht keine Kontrolle getätigt
du kommst um die Zahlung nicht herum - das ist bereits angelaufen und entstanden
Weil es keine "einfache" Mahnung ist sondern eine Rücklastschrift mit entsprechendem Aufwand erfolgte.
Wie soll ich mir das anfordern lassen, anrufen und sagen das ich das möchte oder was soll ich tun?