befristeter Arbeitsvertrag als " Springer "
Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag als Springerin unterschrieben, mit einer täglichen Arbeitszeit von 2,3 Stunden. Ich habe auch die letzten zwei Wochen als Krankheitsvertretung arbeiten können. Sogar mehr Stunden als vertaglich festgehalten. Nun ist es so, dass niemand krank ist oder Urlaub hat.. Also habe ich keinen Einsatz und verdiene somit kein Geld oder muss der Arbeitgeber mir trotzdem die Stunden die im Vertrag stehen bezahlen? Normal müsste er mir doch die Stunden die drin stehen auch zur Verfügung stellen, also Arbeit bieten oder? Bin etwas ratlos und hoffe hier kennt sich jemand damit aus..
LG
1 Antwort
Wenn die Arbeitszeit mit täglich 2,3 Stunden im Arbeitsvertrag schriftlich fest vereinbart wurde, dann muss der Arbeitgeber dir für diese Zeit auch Arbeit anbieten. Kann er das nicht, dann befindet er sich lt. § 615 BGB im Annahmeverzug und muss dir die Zeit auf Verlangen bezahlen.