Versicherung im Anerkennungsjahr (Erzieher) / gesetzlich oder weiterhin privat?
Hallo,
ich bin ab dem 01.09.2014 im Anerkennungsjahr meiner Erzieherausbildung. Bisher war ich über meinen verstorbenen Vater zu 100% Beihilfe, also privat, versichert. Normalerweise dachte ich, da ich gemeint gehört zu haben, dass ich mich im Anerkennungsjahr gesetzlich versichern MUSS. Allerdings hat die Stelle, bei der ich bis jetzt privat versichert war, mir zugesagt, dass ich bis zum 31.12.2015 den Anspruch behalte, da ich weiter (auch im AJ) das Kindergeld behalte, und die das scheinbar davon abhängig machen. Nun ist allerdings unsere Sekretärin im Urlaub, und ich hoffe deshalb, dass sich jemand von Euch mit der Thematik auskennt und mir sagen kann ob ich mich gesetzlich versichern muss oder weiterhin mit meinem 100% Beihilfe Anspruch versichert bleiben kann. (?)
Danke schon mal im Voraus!
2 Antworten
Anerkennungsjahr (Berufspraktika von Erziehern/Erzieherinnen), Praktikum von Ärzten (AIP), Praktikum der Apotheker (Kandidaten der Pharmazie)
Grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Sprich Gesetzliche ... würde aber mit dem Sachbearbeiter von der Privatversicherung mal sprechen ... dafür verdienen sie ja auch ihr Geld :)
Hallo,
wenn man im Anerkennungsjahr ein Entgelt erhält (Höhe ohne Bedeutung), wird man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Also schnell eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen und dafür sorgen, dass der Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse erhält. Die Privatversicherungversicherung muss selber gekündigt werden (sonst ist man doppelt versichert).
Liste aller Krankenkassen:
.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/alle_gesetzlichen_krankenkassen/alle_gesetzlichen_krankenkassen.jsp
Der reine Beihilfeanspruch ist an das Kindergeld gekoppelt. Wenn man z.B. Privatrechnungen erhält (Zahnersatz, Zahnfüllungen, Chefarztbehandlung etc.), ist es möglich, dass die Beihilfe einen Zuschuss dafür bezahlt. Am besten bei der Beihilfestelle nach den Sonderregelungen für beihilfeberechtigte Angehörige, die in der gesetzl. Krankenversicherung versichert sind, erkundigen.
Gruß
RHW