Bauvertrag ohne Finanzierung und Grundstück
Mal angekommen man unterzeichnet einen Bauvertrag ohne Finanzierung und Grundstück. Kommt man da wieder raus?
7 Antworten
Zur Grundfrage noch einmal, die da lautete ob man aus dem Vertrag raus kommt.
Aus einem Vertrag kommt man in der Regel immer raus, man muss nur die finanziellen Konsequenzen dessen tragen, sofern der Vertrag rechtlich korrekt zustande gekommen ist.
Grundsätzlich interessiert es nicht, ob Sie eine Finanzierung und ein Grundstück haben (natürlich gibt es davon auch Ausnahmen)!
Mit freundlichem Gruss
ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.
Hallo Herr Reinartz,
vielen Dank für den Kommentar. Dazu ist das Forum ja da, um die Fragen zu beantworten. Es hilft meiner Meinung nach nicht, wenn die Frage nicht beantwortet wird oder sogar suggeriert wird, dass es etwas entschiedenes gibt, was unbedingt beachtet werden soll. Dann bitte auch dem Forum mitteilen oder nicht Antworten. Ansonsten bleibt ja die Frage unbeantwortet.
Hallo schnupsi28,
es sollte auf dem Bauvertrag stehen, dass dieser nur gültig wird, wenn eine Finanzierung und ein Grundstück vorliegen (ein sogenannter Vorbehaltsvertrag). Ihr solltet darauf achten und darauf bestehen, dass diese Klausel vom Hersteller bestätigt wird. Und zwar innerhalb weniger Tage. Hintergrund ist der, dass man einen geschlossenen Bauvertrag (wenn er bei euch in der Wohnung unterschrieben wurde) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten, zurücktreten kann. Dieses Widerrufsrecht muss Bestandteil einen Kaufvertrages sein. Der Verkäufer muss den Kunden darauf auch hinweisen. Seriöse Unternehmen und Verkäufer tun dies in der Regel auch. Denn ein Haus bauen ist Vertrauenssache.
Ein sehr guter beitrag von Ihnen.
Sie haben aber vergessen zu erwähnen, dass es sehr einfache Ausnahmen gibt, bei denen der Kunde/Auftraggeber den Vertrag nicht nach 14 Tagen kündigen kann, dies auch dann nicht, wenn der Vertrag in der Wohnung des Kunden unterschrieben worden ist.
Und das erscheint uns zu erwähnen in diesem Zusammenhang wichtig. So wie Sie die Frage beantwortet haben, drängt sich dem aufmerksamen Leser der Gedanke auf, er könne in dem von Ihnen genannten Fall -der Unterschrift des Vertrages in der Wohnung des Auftraggebers/Kunden- den Vertrag immer nach 14 Tagen kündigen.
Dem ist nicht so.
Es gibt kleine, einfache Ausnahmen die sich finanziell gravierend auswirken können.
Mit freundlichem Gruss
ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Telefon: 02686/228616 Homepage: www.svb-reima.de E.-Mail: info@svb-reima.de
Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.
Wenn dieser Bauvertrag eine Bestellung bei einem Fertighaushersteller oder eine Materiallieferung auslöst, hast Du die A-Karte. Sowas passiert meist bei Schnäppchen, die nur mehr 2 Tage gültig sind. Da hat man meist nicht mehr die Zeit das ganze Kleingedruckte zu lesen. Dann musst Du die Anzahlung oder die bist dahin entstandenen Kosten berappen oder zumindest eine Stornogebühr bezahlen. Der Fertighausverkäufer kann ja nicht wissen, dass Du noch kein Baugrundstück oder eine Finanzierung hast. Das klingt jetzt ziemlich naiv und überzogen - so wird aber im Streitfall vom Verkäufer argumentiert. Also immer aufpassen wenn Du ein Schnäppchenjäger bist.
In der Regel wird ein Bauvertrag unter dem Vorbehalt eines Grundstücks und einer Finanzierung geschlossen. Das steht bei jeder halbwegs seriösen Firma im Vertrag.
Es geht ja nicht um eine Summe von 15.000€, sondern um ein bißchen mehr, wenn ich ein Haus baue. Da ich aber kein Grundstück für 60.000€ oder mehr kaufe ohne auch zu wissen ein anständiges Haus zu bekommen, macht es schon Sinn wenn ich einen Hausbauvertrag abschließe der unter dem Vorbehalt einer Finanzierung und einem Grundstück geschlossen wird. Ich kann meine Antwort auch ein bißchen umformulieren: Es macht eine Firma nicht unseriös wenn sie nicht auf eine Finanzierung und ein Grundstück besteht, aber es macht sie in meinen Augen unseriös wenn sie keinen Vertrag mit oben genannten Vorbehalten anbietet oder den Kunden nicht auf die Möglichkeit eines solchen Vertrages hinweist!
klar! Wie soll denn der Vertrag erfüllt werden, wenn kein Grundstück oder Finanzierung vorhanden ist. Wie und wo sollte dann gebaut werden?
Warum das, Ihre Argumentation lässt sich nicht nachvollziehen.
Stellen Sie sich doch mal vor, dass wenn Sie zu uns kommen und ein Haus für ein bereits in Ihrem Besitz befindliches Grundstück bestellen oder aber vielleicht auch nur die Pflasterung der Hofeinfahrt über nur 15.000,00 Euro und wir würden sagen,
Hose runter, haben Sie Geld dafür, zeigen Sie uns Ihre Finanzierung und Ihre Geldbörse.
Was würden Sie denn dann sagen ......, eben, ...... genau dann würden Sie sehr wahrscheinlich behuapten, dass diese Vorgehensweise unseriös ist und sich nach einem anderen Unternehmer umsehen.
In unseren Augen hat dies nichts mit der Seriösität eines Unternehmens zu tun, wenn man sich nicht gleich alle Finanzierungsunterlagen des Auftraggebers vorlegen lässt.
Ganz im Gegenteil, der Unternehmer betrachtet den Auftraggeber lediglich als mündigen und Vollwertigen Vertragspartner.
Jeder muss wissen, was er bestellt.
Mit freundlichem Gruss
ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Telefon: 02686/228616 Homepage: www.svb-reima.de E.-Mail: info@svb-reima.de
Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.