Baustelle vor Geschäft - weniger Kunden- Ausfallgeld?
Hallo und guten Morgen!
Mein Onkel hat eine Pizzeria und seit Wochen ist die komplette Hauptstr. aufgerissen ( Rohre verlegt) Jetzt ist diese nur noch eine Einbahnstr..Keine Parkmöglichkeiten etc. Dadurch hat mein Onkel deutlich weniger Kundschaft und macht sich entsprechend finanziell bemerkbar. Kann er als Geschäftsführer seinen geringeren Bargeldumsatz, bedingt durch eine Baustelle in der Straße irgendwo geltend machen!?
8 Antworten
vielleicht versuchst du es mal hier, die beantworten viele Fragen, ist auch sozial ausgerichtet, sind aber echt fit und es ist gut, sich hier Tipps zu holen bevor man zu einer "offizielen Stelle" geht: www.tacheles-sozialhilfe.de viel Glück!
Nein, das kann er nirgendwo geltend machen. Solche Baustellen können hier und da Existenzen vernichten. Vielleicht hat Dein Onkel ja die Möglichkeit, mit Werbung mehr außer Haus zu verkaufen.
Klar geht das, falls ich im Gegenzug Wertminderung meines Baugrundes geltend machen kann, für die der Pizzeriabesitzer aufkommen soll,weil vor der Pizzeria ständig biersaufende Rüpel stehen!
Scherz beiseite, das geht nicht, falls die Baumaßnahmen von der Stadt angeordnet sind.
Die geänderte Strassenordnung wird nicht umsonst festgelegt, daß die Pizzeria Deines Onkels davon betroffen ist wird die Stadt wenig interessieren.
ja, bei seiner überschussrechnung, er hat dann weniger umsatz=weniger gewinn und muss dadurch weniger steuern zahlen....
Wenn, dann bei der örtlichen Kreisverwaltung, in Berlin wäre das die Bezirksverwaltung, z:B. Kreuzberg oder wo die Pizzeria steht. Mit Schadensersatzansprüchen würde er nicht viel Erfolg haben, auch wenn für ihn tatsächlich ein Schaden entstanden ist, weil die Arbeiten dem Allgemeinwohl dienen. Also, das Bezirksamt ist zuständig, dort "bitte, bitte" machen.