Bankkonto für eine andere Person eröffnen
Ein sehr guter Freund mit festem Einkommen hat gefragt, ob ich ein Konto für ihn eröffnen könnte, welches zwar auf meinen Namen geführt wird, aber ausschließlich von ihm benutzt wird - natürlich nur auf Guhabenbasis.
Wegen Schufa-Eintrag hat er wohl Schwierigkeiten, selbst ein Konto zu bekommen.
Nun, ich helfe gern, wenn ich kann. Und außerdem ist es ein sehr guter Freund.
Ich meine, bei einem Konto ohne Überziehungsmöglichkeit könnte mir finanziell eigentlich nichts passieren.
Aber wie sieht das rechtlich aus?
Würde ich gegen irgendwelche Gesetze verstoßen, wenn ich dieses Konto einrichten würde?
Und nun aber bitte keine Meinungen, die auf Empfindungen basieren.
Ich wünsche mir Antworten von Leuten, die sich auskennen: Bankangestellte, Steuerberater oder Leute aus den Finanzbehörden.
10 Antworten
es kann nur ein gewisser vom gesetz festgelegter betrag gepfändet werden,und dieser wird direkt vom arbeitgeber überwiesen.
was bedeutet er vderdient zb:1500 euro werden auf sein konto sagen wir mal 900 überwiesen.den rest hat bereits der arbeitgeber an gläubiger überwiesen.
das existenzminimum welches immer darauf ankommt unter welchen umständen man lebt(kinder,allein erziehend,alimente undsw.) muss einem bleiben.sollte dieses jedoch doch gepfändet werden sofort beschwerde einreichen und sich von einem richter die bestätigung holen das dieses unpfändbares geld ist.
das einzige was man auf keinen fall machen sollte ist geld auf einem konto zusammen zu sparen da dies dan nicht mehr geschützt ist und auch ein solches gepfändet werden kann.
also am besten eigenes konto eröffnen und bei geldeingang leer räumen und ev.überschuss(den es wahrscheinlich aufgrund des minimalen betrages,existenzminimums)eh nicht geben wird bar zuhause zusammen sparen.
Nur Tipp: Finger weg von sowas! Altes Sprichwort stimmt bis Dato noch -mit GELD kann man die "Beste Freundschaft" ruinieren-! Wenn trotzdem, sollst DU auf 100%ige Verfügungsmacht bedacht sein! Was passiert wenn vermutlich Pfändungen etc. laufen? Bei aller Freundschaft, gemeinsam mit Experten reden!
Danke. Wenn das Geld aus "legalen Quellen" sprudelt sehe ich natürlich auch keinen Gesetzesverstoss. ECHT, nur eine Freundschaft mit der Note "sehr gut"!
Also Ehrlich gesagt würde ich das auch für den besten Freund nicht machen . Denn wenn der mal "Irgend welche Dummheiten macht und das Konto z,B für Irgend welche Misteriöse Geschäfte missbraucht wird bist du nachher der Arsch da es auf Deinen namen läuft. und Außerdem ist es so ,das man Heutzutage auch mit Schufa Einträgen ein Guthabenkonto bekommt .So z,B bei der Commerzbank und selbst wen eine Kontopfändung droht dann gibt es ein sogenanntes P Konto ein "Pfändungsschutzkonto . Ich weis wovon ich Rede hab das auch schon alles Durch gemacht bis ich Schuldenfrei war
Wäre vorsichtig bei so etwas. Ein Konto kannst du natürlich eröffnen und deinem Freund die Berechtigng zum abheben geben. Das verstößt nicht gegen das Gesetz.
Wenn er aber z. B. etwas mit der Geldkarte zahlen würde und dass Konto wäre nicht gedeckt bekommt derjenige von der Bank dementsprechend deine Daten.Weiß ja nicht aber falls du selber kein Geld hast und vom Amt etwas bekommst soltest du daran denken, dass das dann als Einkünfte gelten sollte.
Steuerbehörden interessiert es nur wenn du dadurch Einkünfte beziehst.
Mit einer Karte, welche nur für Auszahlungen bei der eigenen Bank taugt, kann man nirgendwo bezahlen. Also diese Gefahr besteht nicht.
Ist schon klar hast dich aber informiert, ob derjenige eine ec-Karte beantragen kann?
PS.: Würde mich vorher bei der Bank informieren ob der Berechtigte ein Dispo bzw. eine éc-Karte beantragen kann.
Das Formular zur Eröffnung eines Bankkontos beinhaltet auch die Frage ob das Konto auch für fremde Rechnung geführt wird. Dies solltest Du in jedem Fall bejahen ... auch wird dann nach Namen und Anschrift der Person gefragt.
In jedem Fall haftet man als Kontoinhaber für alle Kontobewegungen ... im Extremfall könnte man sich auch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und und und strafbar machen.
Es gibt ein Sprichwort: "Bei Geld hört die Freundschaft auf"
Ich persönlich würde dies allenfalls für einen engen Familienangehörigen machen.
Schrei doch nicht so!
Diesen Freund kenne ich seit 30 Jahren und vertraue ihm blind - umgekehrt auch.
Natürlich hätte ich die volle Verfügungsgewalt, schließlich wäre ich der Kontoinhaber mit alleiniger Verfügung (im Ernstfall).
Meine Frage war, ob ich bei einer solchen Konstellation, wie in der Frage beschrieben, gegen irgendein Gesetz verstoßen würde.