Bank verlangt Bilanz - Ist das üblich?
Ich bin seid 2005 selbstständig und mein Steuerberater ermittelt den Gewinn aus Einnahme Überschußrechnung. Nun haben meine Frau und ich bei unserer Hausbank ( wo wir seid 20 Jahren sind ) eine Baufinanzierungsanfrage gestellt, da wir uns ein Haus kaufen wollen. Es wurden alle erforderlichen Unterlagen ( auch die letzten 3 Steuerbescheide ) eingereicht, sowie eine Handelsbilanz. Nun rief mich die Bank an und legte mir nahe ich solle ab sofort bilanzieren. Dies solle aus dem Grund geschehen, damit die Bank genauer ermittelen kann wie gut oder schlecht meine Geschäftszahlen sind. Mein Steuerberater riet mir davon ab. Dies sei zum einen sehr ungewöhnlich und nicht seriös. Zum anderen würde ich steuertechn. schlechter darstehen ( müsste mehr Steuern bezahlen oder so).
Was meint ihr ? Bin Laie und weiß nicht was ich davon halten soll
6 Antworten
Zumindest habt ihr einen sehr ehrlichen StB - denn bei bilanzierenden Unternehmen wären die Gebühren des Steuerberaters nach Gebührenordnung weitaus höher als bei einer EÜR (jährlich je nach Bilanzsumme so ab € 1500.-- bis 2000.--). Es drängt sich in der Tat der Verdacht auf, dass Eure Bank hier (wie derzeit leider üblich) durch die Anforderung von nur schwer zu erfüllenden Auflagen den Kunden durch die Blume abzuwimmeln versucht. Gerade als Selbstständiger ist es zur Zeit sehr schwer bis unmöglich, eine Baufinanzierung zu bekommen. Wärt ihr hingegen Angestellte, sähe das ganz anders aus.
Das stimmt. Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang ja auch nur das Verhalten der Bank.
Ich bin sicher, dass es nicht "die Bank" war, sondern irgendein Knirps, der gerade aus der Ausbildung kam und keine Ahnung hat. Man sollte ein Anschlussgespräch suchen und womöglich den Steuerberater mitnehmen.
Richtig - wenn man an der Finanzierung mit dieser Bank dann noch Interesse hat. Ich würde dem Filialleiter eine freundliche Mail schreiben, in dem ich den Verlauf des Gesprächs skizziere und anmerke, dass ich die Finanzierung über ein anderes Institut abgeschlossen habe. Sonst ändert sich dieser Habitus nie.
Würde ich wiederum nicht machen. Üblicherweise ist derjenige, der ein Darlehen haben will, auf dieses Darlehen auch angewiesen. Sowas schwächt die eigene Position.
Und die Banker kennen sich untereinander meistens auch institutsübergreifend.
Es war leider kein "Knirps", sondern die Abteilungsleiterin die für die Finanzfragen zuständig ist. Das Telefonat fand zwischen ihr und meinem St.B. statt. Dieses Telefonat lief dann wohl aus dem Ruder...
Klingt nach geballter Kompetenz.
Von welcher Seite aus ? Und Danke nochmal für den ausführlichen Rat!
Bei den Antworten hier staune ich nicht, aber bei der Entgegnung des Steuerberaters komme ich schon ins Staunen.
Aber der Reihe nach:
"sowie eine Handelsbilanz"
Mir ist hier nicht ganz klar, was du meinst. Einerseits sträubst du dich gegen eine Bilanzierung, andererseits reichst du etwas ein, was du "Handelsbilanz" nennst. Vielleicht kannst du hier noch mal konkretisieren.
Bilanzierung:
Natürlich hat dein Steuerberater recht, wenn er dir rät, nicht zu bilanzieren. Allein die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach Handels- und nach Steuerrecht kostet ja viel mehr als die EÜR.
Aber: Der Steuerberater meint damit das Verhältnis zum Handels- und Steuerrecht. Was hier aber gefragt ist, ist das Verhältnis zur Bank. Die will keinen Jahresabschluss nach §§238ff HGB, sondern eine Vermögensaufstellung, die sich an den Grundsätzen des HGB orientiert.
Also für bankinterne Zwecke, nicht etwa für das Unternehmesregister, den Gläubigerschutz und das Finanzamt. Dort sollst du schon bei der EÜR bleiben.
Dennoch - der Bankmitarbeiter wird den Unterschied womöglich auch nicht verstehen, und deshalb solltest du mit den Argumenten deines Steuerberaters fechten. Das ist - bei allem Verständnis für den wahren Charakter der Situation - wahrscheinlich der einfachere Weg.
Mein St.B. hat der Bankfrau vorgeschlagen eine Bilanz zu erstellen, vor dem Hintergrund aber diese Bilanz NICHT beim Finanzamt einzureichen. Daraufhin meinte sie, das dies ziemlich unseriös sei.
Und das stellt jetzt die erwähnte "Handelsbilanz" dar?
Wieso ist das unseriös? Ich würde da nur nicht "Bilanz" oder "Jahresabschluss" drüberschreiben, sondern "Darstellung der Vermögens- und Ertragslage für Zwecke der Bank".
Was mein St.B. als Handelsbilanz genau meint weiß ich nicht. Zumindest hat er wohl eine Vermögensaufstellung beigelegt. Vielleicht meint er diese.
Ich würde die Bank indirekt vor die Alternaive NEIN/JA stellen, indem ich dieser sagen würde, dass mein St.-B. mir davon abgeraten habe, da ich mich dadurch wirtschaftlich schlechter stellen würde. Das zu begründen ist nicht "meine" Aufgabe. Es gibt ggf. auch noch andere Banken bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.
Aus der Bilanz kann die Bank die aktuelle Vermögens- und Schuldensituation besser erkennen. Eine Bilanzierung nur für die Bank würde ich nicht machen, denn das verursacht Kosten. Das Argument des Steuerberaters, dies sei nicht seriös, kann ich nicht nachvollziehen. Auch leuchtet ees mir nicht ein warum da mehr Steuern anfallen. Das Beste wäre ein Gespräch mit der Bank und dem Steuerberater bzw. ein Telefonat zwischen dem Bankmitarbeiter, wenn Sie beim Steuerberater sind damit sich die Fachleute austauschen können um den Knoten zu lösen. Meistens benötigt die Bank irgendwelche Zusatzinformationen, die der Steuerberater auch so liefern kann ohne gleich eine Bilanz zu erstellen.
Es ist unseriös, von einem nicht bilanzierungspflichtigen Selbstständigen nur für die Finanzierungsprüfung eine Umstellung auf Bilanz zu fordern, wenn die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erfordern.
nur weil ich bilanziere stehe ich steuerlich niemals schlechter da,denn die bank ist kein FA,bei selbstständigen tun die sich sehr schweer mit krediten,ich wollte nur n dispo,und sollte unmengen an unterlagen einreichen
Jeder vernünftige Steuerberater wird von der Bilanzierung abraten. Das höhere Honorar wäre ohnehin weg und die Zulassung gleich mit, wenn sich herausstellt, dass eine absichtliche Falschberatung erfolgt ist.