Bahncard 100 vom Arbeitgeber und Werbungskosten
Da ich viele Dienstreisen mache, bekomme ich vom AG eine Bahncard 100 gestellt. Da ich ein Fahrtenbuch führen muss, kann auch belegt werden, dass der AG dadurch spart. Natürlich nutze ich die Bahncard auch für die Fahrten ins Büro. Aufgrund der Entfernung von etwa 180km zur Arbeitsstätte käme ja einiges an Entfernungspauschale zusammen. Wie wird aber sowas bei der Einkommenssteuererklärung behandelt?
2 Antworten
Das ist nicht ganz so einfach. Werden die Fahrten zwischen Büro und Wohnort als geldwerter Vorteil versteuert? Dann dürftest du auch die Entfernungspauschale ansetzen. Wenn du diese Fahrten nicht extra versteuerst, dann dürfest du wohl auch keine Entfernungspauschale ansetzen.
Im Zweifel würde ich das aber bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater abklären.
ich würde jetzt mal sagen, da Du ja nichts mehr an Fahrtkosten hast, kannst Du diese nicht absetzen.