Bafög zurückzahlen, wenn ich Bfs abgebrochen habe?

2 Antworten

Hi,

solange du das eine Jahr auch immer zur Schule gegangen bist (keine Fehlzeiten, keine Erkrankung etc.), stand dir in diesem Jahr auch Bafög zu. Schüler-Bafög musst du nicht zurückzahlen.

Anders sieht das aus, wenn du entweder oft gefehlt hast oder noch Bafög bezogen hast, obwohl du kein Schüler mehr warst (also nicht rechtzeitig Bescheid gegeben hast und dann noch Geld bekommen hast, das dir nie zustand).

Was steht denn im Bescheid drin? Wieviel Bafög hast du denn bekommen monatlich? 2000€ durch 12 Monate wären ja "nur" 166€ monatlich... oder hast du noch danach enige Monate Bafög bekommen, die dir dann wegen Schulabbruch gar nicht zustand?

Lenard3000 
Beitragsersteller
 19.12.2017, 06:05

Genauer gesagt waren es 214 Euro monatlich. Also 2568 Euro, die sie jetzt verlangen. Gefehlt habe ich nicht. Nur paar Tage krank gewesen. Und bescheid habe ich auch gesagt, sonst wäre ja die Summe höher gewesen, die ich dann zurückzahlen müsste.

Fortuna1234  19.12.2017, 19:15
@Lenard3000

Bei entschuldigen Fehltagen ist die Grenze bei bis zu 3 Monaten, die noch okay sind. Bei unentschuldigen Fehltagen haben sie ein Spielraum, aber das ist bei dir nicht der Fall. Da müsste man aber auch nicht alles zurückzahlen.

Am besten rufst du dort an oder gehst vorbei. Die Rückforderung ist nicht korrekt nach den Informationen, die du gibst. Klär das. Lege einen Widerspruch ein (Frist sind 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids). Das reicht formlos (aber schriftlich) und am besten mit dem Hinweis, dass du zu der Zeit zu Recht Bafög bezogen hast und du der Zahlungsaufforderung widersprichst.

Lenard3000 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 06:12
@Fortuna1234

Gut danke für die schnelle Hilfe (:

Wenn du abgebrochen hast, musst Du zurückzahlen. Hat ja sozusagen "nix genutzt".

Lenard3000 
Beitragsersteller
 18.12.2017, 18:54

Also heisst es, obwohl es ein Schülerbafög ist, muss ich trotzdem den gesamten Betrag zurückzahlen, weil ich abgebrochen habe?

sozialtusi  18.12.2017, 18:55
@Lenard3000

So sieht das wohl aus, ja.

Fortuna1234  18.12.2017, 21:42
@sozialtusi

Sieht so aus, ist aber falsch. Schüler-Bafög muss nicht bei Abbruch zurückgezahlt werden, solange man in der Zeit, in der man es bekommen hat, auch die Voraussetzungen hatte (also Schüler war und auch regelmäßig zum Unterricht gegangen ist). Weder bei einem Abbruch noch bei einem Nicht-Schaffen muss Schüler-Bafög, das einem zu dieser Zeit rechtmäßig gezahlt wurde, zurückgezahlt werden.

Lenard3000 
Beitragsersteller
 19.12.2017, 06:08
@Fortuna1234

Gibt es da auch gesetzlich eine Grenze, wieviel Tage man zum Beispiel krank sein darf, um die Voraussetzung zu erfühlen? Weil krank war ich paar Tage. Natürlich alles entschuldigt.