Bafög zurückzahlen, wenn ich Bfs abgebrochen habe?
Guten Tag Freunde,
ich habe lange gesucht aber noch nichts sinnvolles gefunden. Deswegen wende ich mich an euch.
Also folgendes Problem:
Ich habe eine Berufsfachschule besucht und Bafög erhalten. Leider hatte ich wegen Gründen nach einem Jahr die Schule abgebrochen und mit einer Ausbildung angefangen.
Nun bekamm ich einen Brief, dass ich einen Bafögbeitrag von über 2000 Euro zurückzahlen muss.
Habe jetzt aber gelesen, dass Schüler Bafög nicht zurück gezahlt werden muss.
Kann mir wer dabei helfen, ob das stimmt oder nicht?
Mfg lenard
2 Antworten
Hi,
solange du das eine Jahr auch immer zur Schule gegangen bist (keine Fehlzeiten, keine Erkrankung etc.), stand dir in diesem Jahr auch Bafög zu. Schüler-Bafög musst du nicht zurückzahlen.
Anders sieht das aus, wenn du entweder oft gefehlt hast oder noch Bafög bezogen hast, obwohl du kein Schüler mehr warst (also nicht rechtzeitig Bescheid gegeben hast und dann noch Geld bekommen hast, das dir nie zustand).
Was steht denn im Bescheid drin? Wieviel Bafög hast du denn bekommen monatlich? 2000€ durch 12 Monate wären ja "nur" 166€ monatlich... oder hast du noch danach enige Monate Bafög bekommen, die dir dann wegen Schulabbruch gar nicht zustand?
Bei entschuldigen Fehltagen ist die Grenze bei bis zu 3 Monaten, die noch okay sind. Bei unentschuldigen Fehltagen haben sie ein Spielraum, aber das ist bei dir nicht der Fall. Da müsste man aber auch nicht alles zurückzahlen.
Am besten rufst du dort an oder gehst vorbei. Die Rückforderung ist nicht korrekt nach den Informationen, die du gibst. Klär das. Lege einen Widerspruch ein (Frist sind 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids). Das reicht formlos (aber schriftlich) und am besten mit dem Hinweis, dass du zu der Zeit zu Recht Bafög bezogen hast und du der Zahlungsaufforderung widersprichst.
Gut danke für die schnelle Hilfe (:
Wenn du abgebrochen hast, musst Du zurückzahlen. Hat ja sozusagen "nix genutzt".
Also heisst es, obwohl es ein Schülerbafög ist, muss ich trotzdem den gesamten Betrag zurückzahlen, weil ich abgebrochen habe?
So sieht das wohl aus, ja.
Sieht so aus, ist aber falsch. Schüler-Bafög muss nicht bei Abbruch zurückgezahlt werden, solange man in der Zeit, in der man es bekommen hat, auch die Voraussetzungen hatte (also Schüler war und auch regelmäßig zum Unterricht gegangen ist). Weder bei einem Abbruch noch bei einem Nicht-Schaffen muss Schüler-Bafög, das einem zu dieser Zeit rechtmäßig gezahlt wurde, zurückgezahlt werden.
Gibt es da auch gesetzlich eine Grenze, wieviel Tage man zum Beispiel krank sein darf, um die Voraussetzung zu erfühlen? Weil krank war ich paar Tage. Natürlich alles entschuldigt.
Genauer gesagt waren es 214 Euro monatlich. Also 2568 Euro, die sie jetzt verlangen. Gefehlt habe ich nicht. Nur paar Tage krank gewesen. Und bescheid habe ich auch gesagt, sonst wäre ja die Summe höher gewesen, die ich dann zurückzahlen müsste.