BAFöG - Einkommen der Eltern: Abzugsbeträge - Angaben zur Gewerbesteuer?


03.11.2021, 23:47

LÖSUNG: es wird der Steuerbescheid von 2020 herangezogen. Da dieser und auch der von 2019 (Katastrophe dieser Steuerberater) aber noch nicht fertig sind, muss der von 2018 herhalten. Der Rest wird so oder so nachgereicht.

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Punkt 1 „0“ Euro. Bei den anderen muss er halt schauen: hat er Geld in eine Altersvorsorge gezahlt (zB Riesterrente), zahlt er Kirchensteuer, etc? Wenn ja, die Beträge fürs gesamte Jahr eintragen.

Muss schon sagen, dass ich etwas schockiert bin, das ein selbstständiger Unternehmer und ein angehender Student das nicht alleine hinbekommen.

Daniel0000 
Beitragsersteller
 01.11.2021, 17:31

sind nur Sprachbarrieren seitens meines Vaters. Also ich habe die Sachen bisher korrekt eingetragen. Für die unausgefüllten Dinge fehlen eben noch die Bescheide. Ich habe gedacht, dass das in Bezug zu vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistungen bezieht. Naja und da mein Vater keinen Arbeitgeber hatte... Der Gewerbesteuerbescheid für 2020 ist schon automatisch erstellt? Mein Vater meinte, dass sein Steuerberater (der ein Idi*t ist) den EK-Bescheid noch nicht fertig hat.

Im Übrigen kenne ich keinen Studenten, der es alleine geschafft hat, alle Formulare selbständig auszufüllen.

Fortuna1234  01.11.2021, 19:17
@Daniel0000

Doch, ich als Student und auch als Azubi habe diese Formulare selbst ausgefüllt. Ich habe mich selbst da so reingearbeitet, dass ich anderen helfen kann (meistens, nicht immer). Alle Fragen, die du stellst kannst du selbst recherchieren. Du schaust dir das nicht im Ganzen an, sondern hast bei allem Fragen, was dich da wieder rausbringt.

Sinnvoller wäre es gewesen die Formblätter alle (!) mal in Ruhe anzuschauen und durchzulesen.

Daniel0000 
Beitragsersteller
 01.11.2021, 21:10
@Fortuna1234

ufff schwierig. Vieles ist doppelt. Wie z.B.: Die Zusatzerklärung für Elternteile ohne Einkommen. und: der zusätzliche Aktualisierungsantrag, der dann auch ausgefüllt werden muss?

Fortuna1234  01.11.2021, 21:12
@Daniel0000

Nein, ist nicht schwierig.

Entweder Formblatt 3 ODER Zusatzerklärung. Und Formblatt 7 weil du ja willst, dass das aktuelle Einkommen oder aktuelle NICHT-Einkommen zur Berechnung gezogen wird.

Deine Eltern füllen Formblatt 3 aus (MIT Einkommen) und dann Formblatt 7 (dass sie schätzen, dass sie kein/weniger Einkommen haben).

Wir haben dir eigentlich schon gesagt, was du brauchst. Aber du liest dann weiter und verwirrst dich selbst.