Autoversicherung Firmenauto - Verwandte 1. Grades

5 Antworten

seine Freundin ist natürlich nicht Verwandte 1. Grades. Versicherungen schließen beim Schutz schon personen mit ein, die mit dem Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Da die beiden aber nichtmal zusammenleben, sind die Voraussetzungen wohl nicht erfüllt.

Eine Lebenspartnerin bzw. -gefährtin (also Freundin) ist da meist auch eingeschlossen, auch wenn sie natürlich keine Verwandte ist. Eine Ehefrau ist auch keine Verwandte - meine jedenfalls nicht.

tennisannik 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 16:29

die beiden wohnen aber nichtmal zusammen? Ab wann ist jemand denn eine Lebenspartnerin?

Quickfinger  17.11.2011, 16:34
@tennisannik

Das entscheidet jede Versicherung für sich. Es kann auf der einen Seite nicht gut sein, dass ein Ehepartner den Dienstwagen des Anderen nicht fahren darf - dann wäre die Privatnutzung ein Witz. Auf der andere Seite kann es auch nicht sein, dass man dafür heiraten muss. Darunter wird es schwammig und da entscheidet halt wie immer derjenige, der im Zweifel zahlen soll.

Die Freundin ist keine Verwandte. Wären sie verheiratet, wären sie zwar immer noch nicht verwandt, aber eben verheiratet. Die Versicherung schließt die Freundin auf alle Fälle nicht mit ein.

wenn er auf "nummer sicher" gehen will soll er sich vom arbeitgeber bestätigen lassen, daß die lebensgafährtin, hier namentlich genannt, auch fahren darf

eltern und kinder sind verwandtschaft ersten grades