Autoversicherung abschließen?
Hallo,
ich möchte mir ein Auto kaufen.
ich habe seit 2016 meinen Führerschein und bin 20 Jahre alt.
ich möchte das Auto gerne auf mich versichern, aber ich weiß nicht, ob das so eine gute Idee ist, weil mein Bruder irgendwas von Prozenten erzählt hat und dass es dann sehr viel kosten wird weil ich sozusagen erst seit ein paar Jahren meinen Führerschein habe.
soll ich das Auto lieber auf meine Mutter versichern ( sie hat seit über 30 Jahren ihren Führerschein ) oder doch auf mich, damit ich eben diese „Prozente“ sammle?
sorry Wenn ich etwas falsch beschrieben habe, ich kenne mich überhaupt nicht damit aus!😅
vielen Dank
5 Antworten
Hallo,
also mit mind. 3 Jahren Führerscheinbesitz hast du bei jedem Versicherer Anspruch auf die Führerscheinregelung mit Einstufung SF 1/2 und einem Beitragssatz zwischen 60% und max. 85% in der Kfz-Haftpflichtversicherung, je nach Gesellschaft und Tarif.
Mit einem Versich.maklerbüro wäre evtl. noch günstigere Ersteinstufung möglich. Wenn du selbst Versich.nehmer und Fahrzeughalter wirst, dann entfällt der Beitragszuschlag, welchen die meisten Versicherer verlangen, falls VN und Fzg.-Halter nicht identisch sind.
Ausserdem sammelst du per Vertragsbeginn gleich deine eigenen schadenfreien Jahre und ersparst dir später die Rabattübertragung von den Eltern...😂!
Gute Fahrt und eine günstige Kfz-Versich. wünsch ich dir😅
Vielen herzlichen Dank!!!❤️
Danke auch für deinen Stern - freut mich sehr!😂
wenn Du zu dem Versicherer gehst, bei dem auch Deine Eltern ein Auto versichert haben, kannst Du Dein Auto im Normalfall mit SF 1/2 ganz normal auf Dich selbst anmelden, dann läuft es auf Dich und Du musst Dich später nicht um Prozentübertragungen kümmern.
man muss sich nicht anhängen sondern nur sich bei der selben Gesellschaft versichern wie die Eltern - aber auf den eigenen Namen - wenn es eben gleich nach dem Führerschein ist - ansonsten gibt es, wie Du ja sagst auch andere Möglichkeiten.
Und warum bei der vielleicht teuren Gesellschaft der Eltern, gibt doch keinen Grund dafür.
weil auch bei der teuersten Versicherung 125 % weniger sind als die 260 % mit denen man normal startet
Was bitte hast Du denn für einen Berater/Makler, der 260% benötigt?
Der Marktführer beginnt meist in der ZFR mit SF-Klasse 4 und somit 49%; und soll eine von den schlechten sein, wird hier oft behauptet.
Laut Frage, greift die FSR-oder EKR mit Beginn 1/2 und 75%, rückwirkend ab 01.07. möglich, und am 01.01.2020 kommen die 60%, wenn es keinen Schaden hab.
Also, einfach mal rechnen und vergleichen.
wenn ein Führerscheinneuling sein eigenes Auto versichert beginnt er normal mit 260 % dies umgehen die meisten in dem sie das erste Auto auf die Eltern anmelden. Da es aber schöner ist wenn man das Auto auf sich selbst anmelden kann gibt es eben die Möglichkeit mit 125 % zu beginnen wenn man dies bei der Versicherung der Eltern tut. Sofern. An schon länger den Führerschein hat gibt es auch noch andere Möglichkeiten.
Da bist du leider auf dem Stand von 2012!😥!
...wenn ein Führerscheinneuling sein eigenes Auto versichert beginnt er normal mit 260 %
Nach der aktuellen Rabattstaffel sind dies in SF 0 max. 100% Beitragssatz!
...gibt es eben die Möglichkeit mit 125 % zu beginnen, wenn man dies bei der Versicherung der Eltern tut.
Du meinst wohl die Zweitwagenregelung mit Einstufung SF 1/2, wobei der Beitragssatz aktuell zwischen 60% bis max. 85% in der Kfz-Haftpflichtversich. beträgt, je nach Gesellschaft und Tarif!
Deine 125% Beitragssatz war einmal bis 2012!!!
Sei einfach mal lernwillig, wenn lernfähig noch nicht geht.
Hast Du meinen Kommentar vor 6 Stunden überhaupt gelesen? Das ist eben Alltag, heute jedenfalls.
ja das kann sein, dass das inzwischen nicht mehr so ist - war halt mein Stand - aber darum ging es ursprünglich ja auch gar nicht - ob die Sätze nun 125 oder 85 sind sondern darum dass es (zumindest war es damals bei mir so) eben die Möglichkeit gibt anstatt der Zweitwagenregelung wenn man dies bei der selben Versicherung tut bei dem auch die Eltern ein Kfz versichert haben, mit dem selben Satz wie bei der Zweitwagenregelung zu beginnen (egal wie hoch dieser dann ist) und das Fahrzeug trotzdem auf den eigenen Namen versichern kann.
ich bin gerne lernwillig und auch -fähig. Hättest Du es wie siola55 gemacht wäre nur 1 Kommentar notwendig gewesen. Den er/sie hat es vernünftig erklärt was falsch war (mal davon abgesehen dass es in meiner Grundantwort ja gar nicht um die Sätze ging) Du hingegen hast offenbar gar nicht verstanden dass ich nur den Rat mit den Versicherern der Eltern geben wollte (ob es das heute nicht mehr gibt sagst Du ja auch nicht) und es gar nicht um die tatsächlichen Sätze ging, sondern darum dass dies günstiger ist als anderswo wenn man Führerscheinneuling ist. So fragst Du und fragst und dabei ging es Dir um etwas ganz anderes.
Ja klar, dies nennt sich Eltern-Kind-Regelung oder auch Kunden-Kinder-Regelung; diese bevorzuge ich auch aus dreierlei Gründen:
- man erspart sich den Zuschlag, falls Fzg.-Halter und Versich.nehmer nicht identisch sind
- und das Kind sammelt per Vertragsbeginn gleich seine eigenen schadenfreien Jahre.
- Somit entfällt eine spätere Rabattübertragung von den Eltern auf das Kind😂.
...sondern darum dass es (zumindest war es damals bei mir so) eben die Möglichkeit gibt anstatt der Zweitwagenregelung wenn man dies bei der selben Versicherung tut bei dem auch die Eltern ein Kfz versichert haben, mit dem selben Satz wie bei der Zweitwagenregelung zu beginnen...
Lieber allocigar78, da hast du leider übersehen, daß der Fragesteller bereits seit 2016 den Führerschein hat: da wird weder eine Zweitwagen- noch die Eltern-Kind bzw. Kunden-Kinder-Regelung mit Einstufung SF 1/2 benötigt , sondern der Fragesteller hat mit mind. 3 Jahren Führerscheinbesitz Anspruch auf die Einstufung SF 1/2 bei jedem Versicherer - egal wo und ob die Eltern überhaupt ein Kfz versichert haben.
Darum ging es hauptsächlich in der Fragestellung...
ja das ist richtig, das habe ich übersehen
ja genau so habe ich es eben damals auch gemacht und fand das sehr gut.
warum eigentlich nur wenn Fz Halter und Versicherungsnehmer NICHT identisch sind? Ich wusste nicht dass das damit etwas zu tun hat
Beim Zuschlag in der Prämie - dieser ist hinfällig, wenn Fzg.-Halter und Versich.nehmer identisch sind.
Um eine niedrige Schadenfreiheitsklasse zu ermöglichen, wird das Fahrzeug der Kinder oft als Zweitwagen auf die Eltern oder Großeltern zugelassen. Da hier dann Halter und Versicherungsnehmer nicht unbedingt identisch sind, gilt das als abweichende Halterschaft.
Die Bedingungen sind bei den Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich, nicht jede Versicherung akzeptiert abweichende Halter. Es gibt Versicherungen, die für eine abweichende Halterschaft eine höhere Versicherungsprämie verlangen, andere Versicherungen akzeptieren diese gar nicht und ermöglichen dann das Versichern des Autos nicht.
Dann schreibe eben in der Antwort, mein Stand von vor rd. 20 Jahren, da war es was folgt.
Heute, so habe ich mich belesen, ist alles viel besser und einfacher. Ich habe aber leider verkehrt gelesen.
Dann sind sicherlich alle zufrieden.
warum? Die Eltern Kind Regelung gibt es doch nach wie vor und darauf hatte ich hingewiesen (und im Übrigen im ersten Folgekommentar auch darauf, dass es, wie Du ja geschrieben hast andere Möglichkeiten gibt wenn man schon länger den FS hat) und die Prozente hatte ich erst genannt als Du gefragt hast warum bei der teureren Versicherung der Eltern und da spielt es ja gar keine Rolle ob die % nun heute anders als früher sind denn unterhalb der Versicherer sind sie ja dann generell anders geworden.
Deine Antwort, Zitat:
... wenn Du zu dem Versicherer gehst, bei dem auch Deine Eltern ein Auto versichert haben, kannst Du Dein Auto im Normalfall mit SF 1/2 ganz normal auf Dich selbst anmelden,
stimmt eben nicht.
Wo die Eltern versichert sind ist z.B. auch dem Marktführer komplett egal, und das soll einer von den schlechten sein, wird hier oft gesagt.
ja dann ersetzte ich eben "SF 1/2" durch das was aktuell gilt. - So ich denke wir haben das aber jetzt genug durchexerziert.
Wirklich, Führerschein mit 16 für PKW?
Dann rechne einfach die Führerscheinregelung oder die ZFR mit Beginn ab 01.07. und SF-Klasse 1/2 mit 75% Beitrag, und am 01.01. kommt dann schon 60%, so jedenfalls beim Marktführer, wenn es keinen Schaden gab.
Allzeit gute Fahrt.
Wann das Auto als zweitwagen deiner Eltern läuft Kommst du günstiger davon
so lange wie Möglich auf deine Eltern laufen lassen dann kannst du die FS Klasse später mal übernehmen
Wann das Auto als zweitwagen deiner Eltern läuft Kommst du günstiger davon...
Irrtum - er hat doch bereits mit über 3 Jahren Führerscheinbesitz Anspruch auf die Führerscheinregelung mit Einstufung SF 1/2! Da werden doch die Eltern nicht mehr benötigt für eine Zweitwagenregelung mit Einstufung SF 1/2 🤣
es kommt darauf an wie lange er Fahrpraxis hat, wann einer 20 Jahre den Führerschein hat und nie gefahren ist das geht nicht
Noch'n Irrtum von dir - leider: es kommt auf den Zeitraum an und eben nicht auf die Fahrpraxis in der Zeit.
Was du meinst, gilt bei einer Rabattübertragung von den Eltern - aber soweit ist er noch nicht...😥
PS: Ausserdem ist er 20 Jahre und hat nicht 20 Jahre den Führerschein...
ich schreibe aus meiner Eigenen Erfahrung
Und ich als Versich.maklerin mit über 25-jähriger Tätigkeit, da muß frau alles genau wissen😂
Vllt. hattest du ja damals deinen Führerschein noch keine 3 Jahre, dann war die Zweitwagenregelung über die Eltern ja okay!
ich hatte damals mein erstes Auto auf mich angemeldet aber der Sohn meiner Tante hatte sein Auto auf mich angemeldet und die FS Klasse dann mitgenommen beim Umelden
Du bist meine Rettung 😅❤️❤️❤️
Danke für die Blumen...🤣
Dann hast Du falsch rechnen lassen, so etwas soll es geben.
Das hängt mit der Schadenfreiheitklasse zusammen. Als neuling hast du automatisch eine niedrige SF klasse, entsprechend auch höhere Versicherungskosten. Am besten du lässt das auto auf deine eltern versichern (so lange wie möglich ohne unfall gefahren) und lässt dich dann mitversichern oder auch nicht das ist dir überlassen
Er hat doch bereits Anspruch auf die Führerscheinregelung mit Einstufung SF 1/2, da benötigt er doch die Zweitwagenregelung über die Eltern gar nicht...😥
... und kann beginnen ab 01.07 und bekommt am 01.01. die 1, wenn er schon rechnen kann.
Warum anhängen bei den Eltern?
Wer mit 16 den Führerschein gemacht hat für PKW bekommt doch, versichert rückwirkend ab 01.07., die 1/2, und ab 01.01. schon die 1, dann bereits mit 60% Beitrag, so bei meiner.