Automatische Aufsichtspflicht für 16-17 Jährige als 18 Jähriger beim Urlaub mit mehreren in einem gemieteten Haus?

2 Antworten

Die Sache ist die: Wenn die Reise nur so zustandekommen würde, dass die Eltern der Minderjährigen Dich als Betreuer von Schutzbefohlenen eingesetzt sehen und du das auch so siehst, dann hast du eine Aufsichtspflicht, ansonsten nicht. Dich kann niemand verpflichten, Kindersitter zu spielen.

Des Weiteren hängt die Aufsichtspflicht auch zusammen mit dem Reifegrad der einzelnen Minderjährigen. Mit 16-17 darf man schon mehr selbständig machen als vorher, ohne dass die Eltern gleich für alles verantwortlich sind, wenn mal etwas schiefläuft. Jugendliche müssen auf ihrem Weg zum Erwachsenen Selbständigkeit lernen. Das gesteht man ihnen zu.

Gesetzliche Regelungen bleiben davon natürlich unberührt. Man darf sich halt als Minderjähriger nicht länger als 24 Uhr in der Disco aufhalten, mit oder ohne volljährige Begleitperson.

Wenn ihr also ein Haus gemietet habt, eure Eltern damit einverstanden sind, dann müsst ihr nur schauen, dass ihr euch sonst an die Gesetze haltet, die für Minderjährige gelten. Am Besten ihr bekommt von euren Eltern ein Schriftstück mitgegeben, wo sie die Reise ausdrücklich billigen.

Hallo,

wenn sonst keine Erwachsenen dabei sind oder generell Eltern müssten die Minderjährigen nach meiner Erfahrung her eh einen „ Elternschein“ haben. Das war damals zumindest bei mir und der Gruppe mit der ich weg war so. Denn falls etwas passiert braucht man jemanden mit einer Vollmacht. Die nur von den Eltern oder eher dem Vormund ausgestellt sein muss !

Wir hatten damals es so gemacht das jeder Volljährige eine Vollmacht von einem Minderjährigen hatte.

Heist dann quasi ja der Volljährige hat dann automatisch die Verantwortung.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten falls nicht versuche mir deine Frage noch einmal anders zu formulieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nemadies 
Beitragsersteller
 29.07.2019, 00:34

Naja, ich bin 18 und eigentlich damit grade Erwachsen und würde das Mietsferienhaus für alle buchen was wir uns ausgesucht haben. Die 16-17 Jährigen darunter haben zwar dann wahrscheinlich alle nur ein inoffizielles Einverständnis der Eltern: Sie werden einfach dahingebracht und niemand gibt nen Wisch oder sowas Schriftliches mit. Also habe ich dann automatisch die Vollmacht?

Nemadies 
Beitragsersteller
 29.07.2019, 01:25
@NanaShorty96

Ja also hört dich jetzt so dumm an aber geht mir eher darum dass ein 18 Jähriger mit einer 16 Jährigen Freundin auch gerne schlafen würde 😅 Ist das dann überhaupt erlaubt oder verboten wegen Aufsichtspflicht? Oder auch später als 19 Jähriger und 17 Jährige. Bitte auch die beiden Fälle berücksichtigen dass die Eltern nicht explizit sagen dass ich die Aufsichtspflicht übernehmen soll oder für den Fall dass sie es mir mündlich mitteilen. Kenne die anderen nämlich gut als Freunde und sonst müsste ich ja quasi Kindersitter spielen statt normal als Freund da zu sein.