Darf man ein Auto mit einer Geschwindigkeit über der Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit abschleppen?
Hallo, vor 2 Wochen war ich mit meinem Mopedauto nach Chemnitz zu meinen Großeltern gefahren (von Berlin aus) und hat alles super geklappt aber als ich zurück fahren wollte sprang die Möhre nicht mehr an. Hier in Berlin hat ein sehr guter Freund von mir eine Werkstatt und repariert mir mein Auto immer zu Mini Preisen. Meine Mutter hat gesagt sie würde mein Auto abschleppen aber ich soll mich mal schlau machen wegen dem Abschleppen weil sie kein Lust hat die 350 km mit 50 kmh rumzukriechen. (In der Fahrschule hab ich gelernt das mann beim Abschleppen über 30kmh fahren darf) darf sie mit mir hinten dran z.b. 80 kmh fahren?
1 Antwort
Was du da vorhast, läuft nicht unter dem Begriff Abschleppen!
Du wirst schnell merken, dass mehr als 30 bis 50 km/h im Schleppvorgang zu riskant sind. Denn du musst ja das zu schleppende Fahrzeug auch abbremsen ohne den sonst gewohnten Sicherheitsabstand zur Verfügung zu haben.
Beim Abschleppen mit einem Abschleppseil muss die Person, die im abzuschleppenden Fahrzeug hinter dem Lenkrad sitzt, ständig hochkonzentriert bremsbereit sein. Die Bremsanlage von deinem Mopedauto ist nicht für deutlich mehr als 50 km/h ausgelegt. Weil du ohne funktionierenden Verbrennungsmotor auch keine Motorbremse zur Verfügung hast, wirst du auf der langen Strecke einen sehr hohen Verschleiß an deinen Bremsen bekommen. Spätestens beim Versagen der Bremsen, knallst du hinten auf das Auto deiner Mutter drauf.
Wie du bei https://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen nachlesen kannst, ist Abschleppen der Begriff bei einem akuten Notfall auf der Straße und eine Distanz von 45 km wird beim Abschleppen bereits als zu weit angesehen.
Was du da vor hast nennt sich Schleppen und dafür sind Ausnahmegenehmigungen gemäß § 33 Abs. 1 StVZO von den zuständigen Straßenverkehrsämtern erforderlich.
Also ich würde so einen Horrortrip, wie du ihn da vor hast lieber nicht wagen. Falls deine Mutter ein Auto mit ausreichend kräftiger Anhängevorrichtung und den Führerschein BE hat, solltest du dir lieber einen PKW-Transportanhänger ausleihen/mieten (siehe Foto).
Sofern dir alle Straßenverkehrsämter zwischen Chemnitz und Berlin die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen erteilen, solltest du dann aber immerhin eine Schleppstange gemäß DIN 1756 anstelle eines Abschleppseils benutzen.