Auto in Werbefilm verwenden? Markenrecht?
Guten Tag Forum Mitglieder / Experten
Ich möchte gerne folgendes wissen.
Darf man Autos in einer Werbung verwenden oder muss erst das mit dem Hersteller abgesprochen werden bzw. Freigeben werden.
Angenommen Firma XY stellt Glasreiniger her speziell für Fahrzeuge. Firma XY möchte gerne einer Werbung /Imagefilm auf der Homepage veröffentliche wo das Produkt am Fahrzeug angewendet wird ( Porsche / VW / Ferrari etc.) Dabei werden die Autos komplett gezeigt und die Anwendung vorgeführt. Es erfolgt somit keine Veränderung am Fahrzeug sondern ist nur eine „Reinigung“
Darf so eine Werbung gedreht werden? Müssen die Logos vom Hersteller angeklebt werden oder ist das ganze Objekt (Auto) komplett geschützt.
Die frage stellt sich da ich ab und zu in der Werbung (Mobile.de / ATU / Autoscout24 etc.) mal Autos sehe die das Logo abgeklebt/entfernt haben und in einigen steht das Auto mit allem dran und drum wie es der Hersteller erschuf.
Danke für die Rückmeldungen vorab“
Mit freundlichen Grüßen
werweizes
Beispielvideo: http://www.youtube.com/watch?v=4xfmTYnqezg
4 Antworten
In Markengesetz § 14 steht eigentlich nur, dass es untersagt ist, eine Marke für andere "Waren oder Dienstleistungen zu benutzen", als es der Markeninhaber zugelassen hat: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html
In § 24 "Erschöpfung" steht es sogar noch klarer: "(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind."
Die Ausnahme steht dann in Absatz 2: "(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."
Wenn ich nichts verändert habe an einem Auto, bevor ich es für eine Werbung abfilme, muss der Markeninhaber sich schon einen "berechtigten Grund" aus den Fingern saugen, den auch ein Gericht akzeptiert.
Das hat schon bei Ferrari gegen Jägermeister nicht geklappt, wie man leicht ergoogeln kann ;-). Oder kennt wer gegenteilige Urteile???
Gruß aus Berlin, Gerd
Eigentlich reicht es die Logos zu demontieren/abzukleben. Nur wenige Autos sind als ganzes geschützt, meist wegen ihres Designs (Porsche 911, Smart). Soll das Logo offenbleiben und auch im Bild sein, melde dich besser vorher beim Hersteller.
Es geht ja um Fahrzeuge ab einem Wert von 100.000 - 500.000€
Je nach Produkt, solltest Du den Hersteller zumindest darüber informieren, vielleicht gibt es auch noch Geld dafür, wenn Du das Logo mit ins Bild nimmst.