Ausziehen mit 18 Eltern Hartz 4?
Hallo ihr Lieben,
Bei mir zuhause ist gerade mega Stress. Bin 18 Jahre und mache gerade eine Ausbildung. Möchte nun gerne in eine WG ziehen und kann das auch ohne Unterstützung selbst finanzieren. Meine Eltern beziehen Hartz 4 und ich zahle monatl. meine Bedarfskosten an sie. Ich selber erhalte kein Geld von der Arge. Meine Mutter meint ich benötige ihre Unterschrift für den Auszug und die will sie mir nicht geben. Zudem meint sie, dass das Arbeitsamt es mir auch nicht erlauben würde. Hat jemand von Euch eine Ahnung wie die Sachlage ist. Ich möchte doch kein Geld vom Arbeitsamt. Lediglich meine Eltern müssten neu berechnet werden da ja meine Zahlung an Sie wegfallen.
Bin für jeden Tip dankbar
7 Antworten
So lange Du keinerlei ( ergänzende ) Leistungen vom Jobcenter beziehst, darfst Du ab 18 Jahren hin ziehen wo Du willst. Auch Deine Eltern haben dann kein Mitbestimmungsrecht mehr.
Suche Dir daher günstigen Wohnraum und wenn Du was gefunden hast und von zu Hause ausgezogen bist, stellst Du daheim deine Kostenbeteiligung an den Kosten der elterlichen Unterkunft ein und beantragst bei der Kindergeldstelle einen Abzweigungsantrag für das KG mit dem Ziel der künftigen Überweisung dieser Leistung auf Dein eigenes Konto.
Eventuell steht Dir je nach Höhe Deiner Ausbildungsvergütung dann auch noch Wohngeld zu, was Du entsprechend bei der Wohngeldstelle beantragen könntest.
Wenn Du weg von daheim bist , müssen Deine Eltern für sich selbst beim Jobcenter lediglich einen Änderungsantrag für ihre Leistungen stellen, damit sie das fehlende Geld von Dir entsprechend fortan vom Jobcenter bekommen.
Ja richtig . In einigen Ausnahmen gibt es statt BAB aber dennoch Wohngeld. Diese Ausnahmen liegen vor bei Aufnahme einer zweiten Ausbildung, oder einer Ausbildung in einem staatlich nicht anerkannten Beruf.
Du bist 18 und kannst damit, soweit Du Deinen Lebensunterhalt alleine erwirtschaftest, jederzeit zu Hause ausziehen . Dazu benötigst Du weder von der Mutter / den Eltern noch vom JC die Genehmigung.
Allerdings könnte Dein Auszug dazu führen, dass das JC Deine Mutter / Eltern dazu auffordert sich eine Wohnung zu suchen deren Kosten und Größe angemessen sind.
Solltest Du während Deiner Ausbildung ausziehen , kannst / solltest Du das Kindergeld abzweigen lassen, da Deine Eltern Dir dann keinen Unterhalt leisten (können ).
Verzichtest Du darauf wird ihnen das KG als Einkommen zugerechnet und mit dem Bedarf verrechnet.
Du bist volljarieg und da du kein geld direkt oder indirekt vom amt bekomst kanst du Jederzeit ausziehen wen du dir das leisten kanst! Deine Eltenr bekomen das was du ihenn gezhalt hast dein mietanteil vom amt!
Auch sthet dir mit deinem Auszug selber dein kindergeld zu!
Wen du selber hartz4 bekomen würdets müstes du die Erlaubnis vom jobcneter zum umzug hohlen!
Du kannst jederzeit ausziehen. Packen und weg.
Du brauchst weder Unterschriften noch Gutachten.
Ggf kannst du auch BAB bekommen. Dazu reicht deine eigene Wohnung.
Kindergeld kann an Dich ausgezahlt werden.
Du bist volljährig, du kannst ausziehen ohne Erlaubnis.
Du willst von niemandem Geld und finanzierst dich selbst? Auch dann brauchst du von niemandem eine Erlaubnis.
Du kannst ausziehen.
Nicht Wohngeld, BAB!