Ausziehen mit 17? Zuschuss?

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Wohngeldbestimmungen für Schüler, Studenten und Auszubildende

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.

Das ist allerdings äußerst selten der Fall. Um das zu entscheiden, gibt es bestimmte Kriterien. Zum Beispiel ist die Einkommenshöhe maßgeblich – und hier zählt auch das Einkommen der Eltern mit dazu, die während der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind. Studenten mit hohem Einkommen, etwa Studenten einer Berufsakademie, die eine regelmäßige Ausbildungsvergütung von einem Unternehmen beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Um den Anspruch von Studenten und Schülern auf Wohngeld zu klären, ist es deshalb nicht ausreichend, wenn ihr Bafög-Antrag abgelehnt wurde. Diese etwas komplizierte Bewilligungspraxis gilt im Prinzip auch für Auszubildende, die „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 59 des Dritten Sozialgesetzbuches haben.

In einem Fall haben Schüler, Studenten und Auszubildende grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Dann nämlich, wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann können sie einen Antrag auf Wohngeld mit Aussicht auf Erfolg stellen

Quelle: http://www.wohngeld.org/anspruch.html


Allein dein Wunsch auszuziehen reicht nicht, um Geld vom Staat zu bekommen, solange deine Eltern unterhaltspflichtig für dich sind. Wenn das Geld nachgewiesenermassen nicht ausreicht, kannst du Zuschüsse nach dem BaFöG beantragen, dass kann dann ein Vollzuschuss oder ein Darlehen sein.

Vor deiner Volljährigkeit ausziehen DARFST du, sofern deine Eltern die Erlaubnis dazu geben.

Um eine Ausbildung oder Lehre zu beginnen ist es durchaus legitiem in eine eigene Wohnung umzuziehen. Staatlicher Zuschuss kann in Form von Wohnungsgeld beantragt werden. Dafür ist meist die Kreisverwaltung zuständig, sprich dort ist der Antrag zu stellen. Eine Bewilligung hängt dabei vom eigenen Einkommen ab. Wenn die Ausbildung schulisch aufgebaut ist, sprich die ersten beiden Jahre kein eigenes Einkommen erwirtschaftet wird dann ist es auch möglich Bafög zu beantragen. Sollte die Ausbildung jedoch in Teilzeit oder komplett im Betrieb mit eigenem Verdienst erfolgen fallen oft die beiden oben genannten Möglichkeiten weg, da das Einkommen je nach Branche in der die Lehre absolviert wird die Freibeträge überschreitet.

Als erstes wollte ich eigentlich fragen ob ich das dann schon darf weil ich ja erst Dezember 2015 18 werden

Nur mit Zustimmung der Eltern.

Falls ich nicht genug Geld für eine Miete aufbringen kann, bekomme ich dann irgendeinen staatlichen Zuschuss?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Unterstützung möglich. Z.B. wenn man die Ausbildung nur weit entfernt machen kann, wenn es zu Hause häusliche Gewalt gibt usw.

Zuschüsse kann man z.B. in Form von Wohngeld beantragen.

In erster Linie sind zunächst einmal Deine Eltern in der Pflicht.

Bei uns gibt es schon so ein paar Probleme... Das ist auch der Grund warum ich so früh ausziehen möchte aber es ist halt so das ein Lehrlingsgehalt nicht besonders viel ist...

Und der Staat sagt, das man erst mal Zu Hause wohnen bleiben soll, wenn man nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt selber zu bestreiten.

MFg

Johnny

Tuerkeil  24.05.2013, 12:22

Nur mit Zustimmung der Eltern.<

wenn man es zuhause nicht mehr aushält, ist es manchmal besser auszuziehen. wenn das jugendamt das genauso sieht, kann man auch gegen den willen der eltern ausziehen. dazu muß man keine 18 sein.

johnnymcmuff  24.05.2013, 12:58
@Tuerkeil

wenn man es zuhause nicht mehr aushält, ist es manchmal besser auszuziehen. wenn das jugendamt das genauso sieht, kann man auch gegen den willen der eltern ausziehen. dazu muß man keine 18 sein

Ach man muss einfach sagen, ich halte es nicht mehr aus oder was?

Natürlich gibt es Ausnahmen, aber hier will der Fragesteller einfach mit seiner Freundin zusammen ziehen, von schweren familiären Problemen steht da nix, aslo ist meine Aussage:

Nur mit Zustimmung der Eltern

in diesem Fall richtig.

Um andere Fälle geht es hier nicht.

Wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen gibt es keine Notwendigkeit auszuziehen und daher wird es vom Staat auch keinerlei Unterstützung geben.Zumal deine Eltern dir gegenüber auch unterhaltsflichtig sind.Ggf. müssen sie dich bei der Finanzierung der Wohnnung usw.helfen.Dies müssen sie aber nicht da du auch genaus gut bei ihnen wohnen kannst.

hihi97 
Beitragsersteller
 24.05.2013, 11:22

Bei uns gibt es schon so ein paar Probleme... Das ist auch der Grund warum ich so früh ausziehen möchte aber es ist halt so das ein Lehrlingsgehalt nicht besonders viel ist...

dialea1170  24.05.2013, 11:28
@hihi97

Wenn die Probleme einen Auszug rechfertigen würden,dann wende dich an das JA.Befürwortet das JA dir eine eigene Wohnung müssen deine Eltern dementsprechend Unterhalt zahlen oder du bekommst staatliche Unterstützung.

Immenhof  24.05.2013, 12:29
@dialea1170

Weißt du so ein ein paar Probleme hat jeder, nur die die meistens große Probleme haben, wollen gar nicht ausziehen