Auswirkungen auf Lehramt

7 Antworten

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Eine Voraussetzung für das Lehramt ist Unbescholtenheit (keine Vorstrafen). Eine Verurteilung wegen häuslicher Gewalt bzw. Beihilfe dazu, würde dem widersprechen, allerdings weiß ich nicht, ob sowas tatsächlich dazu führen kann, dass eine Person, die schon länger Lehrer ist, deswegen entlassen werden kann. Aber selbst wenn, wäre es immer noch keine Verurteilung sondern lediglich eine Behauptung wenn ihr das an die Schule schreiben würdet, was letztendlich auch als Lüge und Spinnerei abgetan werden könnte.

Da wäre es um einiges sinnvoller dem Jugendamt zu schreiben und die unangekündigt vorbeischauen zu lassen, am besten dann machen, wenn grade viele blaue Flecken im Gesicht sind. Die extremste Konsequenz wäre dann eine Pflegefamilie.

Also bei der Schilderung fehlt etwas, nämlich der Bezug zum "Lehramt" - für wen ist denn die Schulbehörde zuständig? Für die Mutter oder die Tochter?

Wie alt ist das Mädel?

Wenn sie noch minderjährig ist (was ich raten könnte), soll sie sich einfach an das für sie zuständige Jugendamt wenden und um Unterstützung bitten - die werden das üblicherweise auch tun und die Angelegenheit vertraulich behandeln, solange Deine Freundin das möchte

SunnyChocobo 
Beitragsersteller
 09.05.2012, 21:59

Die Mutter ist Lehrerin, also war das auf sie bezogen. Und meine Freundin ist mittlerweile 18. Ich war danach mit ihr beim amt...die haben nichts gemacht.

Bzw doch, die wollten sie zu ihrem Vater stecken, der genau so ein großer A**** ist und sie nicht will.

Midgarden  09.05.2012, 22:16
@SunnyChocobo

Versteh ich nicht ganz: wenn Deine Freundin volljährig ist, muß sie sich nicht dem Streß unbedingt aussetzen und schon gar nicht kann das Jugendamt sie "zum Vater stecken"

Wenn sie zuhause Gewalt ausgesetzt ist und das glaubhaft machen kann, kann sie durchaus Unterstützung von der ARGE bekommen und das bedeutet: das "Amt" würde ihr eine kleine Wohnung mitfinanzieren, solange sie in Ausbildung ist

Anzeige oder Jugendamt. Aber auch mal eigenes Verhalten überprüfen.

SunnyChocobo 
Beitragsersteller
 09.05.2012, 22:01

Ich kann dazu wirklich nur sagen das sie keine Schuld hatte. Ich kenne sie schon länger und wohne da quasi, ihre Eltern kannste einfach in die Tonne kloppen

Was meinst Du mit Lehramt?

SunnyChocobo 
Beitragsersteller
 09.05.2012, 21:56

Ich bin leider nicht weiter drauf eingegangen, die Mutter ist Lehrerin an einem Gymnasium!

Keine, denn sie hat nichts getan.Wie alt ist Deine Freundin? Davon hängt die Vorgehens- weise ab. Auch mit Tattoo würde etwas auf die Eltern eingehen.

SunnyChocobo 
Beitragsersteller
 09.05.2012, 22:00

Als das passiert ist war sie 17. jetzt ist sie 18. Ich mein das ist doch irgendwie Unterlassung von Hilfe oder sowas oder?

Hugoneu  10.05.2012, 19:49
@SunnyChocobo

Ausziehen, Ihre Mutter und der Mann würdensichgegenseitig decken.