Auswirkungen auf Lehramt
Hey Leute. Folgendes Problem: Eine Freundin von mir hat große Probleme mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater. An Silvester war es soweit das er sie mehrfach ins Gesicht geschlagen hat, ich war dabei. Ihre Mutter saß einfach nur da und hat das einfach ignoriert, bzw meine Freundin hat nach HIlfe geschrien und die Frau hat nicht reagiert. Meine Freundin und ich sind in der selben Nacht noch zur Polizei und haben ihren Stiefvater angezeigt, es war übrigens nicht das erste mal, aber das erste Mal das es zur Polizei gegangen ist. Doch die Beiden haben meine Freundin dann dazu gezwungen die Anzeige zurück zu nehmen. Generell herrscht in dem Haushalt ein scheiß Ton, kein Bitte kein Danke. Wenn sie irgendetwas falsch macht dann wird ihr der Strom oder das Internet ausgestellt. Momentan liegt der Fall so das sie sich Geld für ein Tattoo angespart hat und jetzt erpressen sie sie wieder. Sollte sie sich das Tattoo stechen lassen geben sie ihr kein Geld für den Führerschein, obwohl sie ihr das schon vor Monaten versprochen haben.
Da ihre Mutter nach der Anzeige sehr panisch reagiert hat, stellt sich mir nun folgender Gedanke: Mal angenommen wir nehmen das Aktzenzeichen und verfassen einen Brief an die zuständige Schulbehörde, indem wir denen erklären das die Mutter einfach zugesehen hat wie ihre Tochter von ihrem Mann geschlagen wird und ihr danach noch erklärt das sie endlich lernen muss zu funktionieren, ja Zitat! Was für Konsequenzen könnte das dann für die Dame haben?
Ich bitte dringend um Antwort! Liebe Grüße
7 Antworten
Eine Voraussetzung für das Lehramt ist Unbescholtenheit (keine Vorstrafen). Eine Verurteilung wegen häuslicher Gewalt bzw. Beihilfe dazu, würde dem widersprechen, allerdings weiß ich nicht, ob sowas tatsächlich dazu führen kann, dass eine Person, die schon länger Lehrer ist, deswegen entlassen werden kann. Aber selbst wenn, wäre es immer noch keine Verurteilung sondern lediglich eine Behauptung wenn ihr das an die Schule schreiben würdet, was letztendlich auch als Lüge und Spinnerei abgetan werden könnte.
Da wäre es um einiges sinnvoller dem Jugendamt zu schreiben und die unangekündigt vorbeischauen zu lassen, am besten dann machen, wenn grade viele blaue Flecken im Gesicht sind. Die extremste Konsequenz wäre dann eine Pflegefamilie.
Also bei der Schilderung fehlt etwas, nämlich der Bezug zum "Lehramt" - für wen ist denn die Schulbehörde zuständig? Für die Mutter oder die Tochter?
Wie alt ist das Mädel?
Wenn sie noch minderjährig ist (was ich raten könnte), soll sie sich einfach an das für sie zuständige Jugendamt wenden und um Unterstützung bitten - die werden das üblicherweise auch tun und die Angelegenheit vertraulich behandeln, solange Deine Freundin das möchte
Versteh ich nicht ganz: wenn Deine Freundin volljährig ist, muß sie sich nicht dem Streß unbedingt aussetzen und schon gar nicht kann das Jugendamt sie "zum Vater stecken"
Wenn sie zuhause Gewalt ausgesetzt ist und das glaubhaft machen kann, kann sie durchaus Unterstützung von der ARGE bekommen und das bedeutet: das "Amt" würde ihr eine kleine Wohnung mitfinanzieren, solange sie in Ausbildung ist
Anzeige oder Jugendamt. Aber auch mal eigenes Verhalten überprüfen.
Ich kann dazu wirklich nur sagen das sie keine Schuld hatte. Ich kenne sie schon länger und wohne da quasi, ihre Eltern kannste einfach in die Tonne kloppen
Was meinst Du mit Lehramt?
Ich bin leider nicht weiter drauf eingegangen, die Mutter ist Lehrerin an einem Gymnasium!
Keine, denn sie hat nichts getan.Wie alt ist Deine Freundin? Davon hängt die Vorgehens- weise ab. Auch mit Tattoo würde etwas auf die Eltern eingehen.
Als das passiert ist war sie 17. jetzt ist sie 18. Ich mein das ist doch irgendwie Unterlassung von Hilfe oder sowas oder?
Ausziehen, Ihre Mutter und der Mann würdensichgegenseitig decken.
Die Mutter ist Lehrerin, also war das auf sie bezogen. Und meine Freundin ist mittlerweile 18. Ich war danach mit ihr beim amt...die haben nichts gemacht.
Bzw doch, die wollten sie zu ihrem Vater stecken, der genau so ein großer A**** ist und sie nicht will.