Ausweis abgelaufen Jobcenter sperrt leistungen
Hallo Ich wollte mich mal erkundigen mein perso ist abgelaufen und heute hat mir der kerl der an der info saß das gesagt und gleichzeitig sich einen vermerk gemacht in meiner akte und ich sollte ihn in 7 tagen nachreichen wenn nicht wird für mich u meinen kleinen Sohn das geld gesperrt
Geht das so einfach hat da vllt jemand einen Link ?
6 Antworten
In sieben Tagen nachreichen geht wohl kaum, weil ein neuer Ausweis so schnell nicht beschafft werden kann ..
im übrigen bleibt nur der Weg einen neuen umgehend zu beantragen und z.b. die Beantragung beim Jobcenter nachzuweisen und dann den fertigen Ausweis vorzulegen (wenn er da ist ..)
im Übirgen gilt Ausweispflicht
§ 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.
...
der Nichtbesitz eines Ausweises kan auch mit einem Bußgeld geahndet werden
Ja, dann lass ihn einfach verlängern. Auf solche Daten achtet man.
Ja, so einfach und schnell geht das. Es sollte doch kein Problem sein, einen neuen Ausweis zu beantragen.
ja es erschleichen sich doch genug Leute Leistungen mit geklauten oder gefälschten Ausweisen.
In der Regel wird ein gültiges Ausweisdokument nur bei der Antragstellung verlangt und wenn da kein gültiges vorhanden wäre,könnte eine Aufforderung erfolgen,ein gültiges innerhalb 1 Woche nachzuweisen !
Dazu müsste man dann aber über die finanziellen Mittel verfügen,um diesen zu zahlen und das wäre ohne Leistungsanspruch nicht möglich.
Also wenn du schon Leistungen beziehst,dann dürfen diese nicht eingestellt werden,nur weil dein Ausweis abgelaufen ist,denn du hast deine Identität ja bei der Erstantragstellung schon nachgewiesen.
Außerdem müsstest du vor der Leistungseinstellung schriftlich informiert werden,mit entsprechender Rechtsfolgebelehrung,dazu müsstest du erst mal die Gelegenheit bekommen,die schriftlich innerhalb einer Frist zu äußern.
Dann würde ich darin gleich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen beifügen,um diesen Ausweis zahlen zu können,denn dafür sind im Regelsatz monatlich nur 0,25 € vorgesehen,dann müsste man ca.10 Jahre sparen und da währen noch nicht mal die Kosten für die Fotos dabei.
Natürlich kann man einen gültigen Ausweis verlangen, auch wenn der Antrag schon gestellt wurde. Es kann aber nicht sein, dass man die Identität nicht feststellen kann, nur weil das Dokument ein paar Wochen oder Monate abgelaufen ist und schon gar nicht deshalb die Leistungen einstellen.
wenn Zweifel an der Identität bestehen kann immer (!) ein Ausweis verlangt werden .. auch außerhalb der Antragstellung