Ausbildungsvertrag vor Antritt kündigen trotz IHK-Eintragung?
Hallo,
Ich habe vor etwa zwei Monaten einen Ausbildungsvertrag zur Ausbildung als Groß- und Außenhandelskauffrau unterschrieben. Bei der IHK ist alles eingetragen, ich muss nur noch meine Bankverbindung etc. an das Unternehmen schicken.
Nun habe ich gestern den Bescheid bekommen, dass ich in einem weiteren Unternehmen angenommen wurde, das mir mehr Möglichkeiten bietet und auch deutlich näher an meinem Wohnort liegt. Den Vertrag dort kann ich Ende kommender Woche unterschreiben und ich möchte in diesem Unternehmen wirklich deutlich lieber meine Ausbildung machen.
Nun meine Frage:
Ich hab zwar mehrfach bereits gelesen, dass der Ausbildungsvertrag auch vor Antritt der Ausbildung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden muss (in meinem Vertrag steht auch nicht, was dagegen spricht), aber geht das auch, wenn ich bei der IHK bereits eingetragen bin?
Hab irgendwann mal gehört, dass man durch eine Eintragung bei der IHK dann für eine Ausbildung in dem Beruf, für den man dort eingetragen ist, gesperrt ist?
Hoffe auf Antworten.
Danke schon mal!
3 Antworten
Die IHK nimmt für sich gern eine Art Gutsherrenrecht in Anspruch. Diese "Sperrung" ist lediglich ein Gerücht. Eine Sperrung wäre nur dann sinnvoll, wenn Du gleichzeitig zwei Ausbildungsvertäge eingehen würdest, was schlechterdings wohl kaum möglich ist. Pustekuchen.
Sobald Du Deinen neuen Vetrag mit dem für Dich attraktiveren Unternehmen in der Tasche hast, kündige den zuerst abgeschlossenen Ausbildungsvertrag - wie schon treffend bemerkt, ohne Angabe von Gründen. Der IHK schickst Du eine Kopie der Kündigung mit dem Vermerk: "zur Ihrer Kenntnis". Punktum.
Danke, das ist wirklich beruhigend.
Kann die IHK eigentlich dem neuen Unternehmen sagen: "Tut uns Leid, das Ausbildungsverhältnis kann noch nicht eingetragen werden, weil da schon ein anderes ist." (z.B. weil die Löschung nicht so schnell geht) oder tragen die das dann trotzdem problemlos ein?
Du kannst trotzdem kündigen, kannst ja aber direkt bei der IHK mal nachfragen
Nein das stimmt so nicht!
- Dürfte der Vertrag noch gar nicht zustande gekommen sein
- Hast du in den ersten 3 Monaten ohne Angaben von gründen das Recht fristlos zu kündigen.
Einfach Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigung einreichen.
IHK Anrufen Fall erklären, Problem gelöst :)