Ausbildungsvertrag unterschreiben trotz Studium...geht das? oder rechtlich unwirksam?
Hallo. Ich in in einer prikären Lage. Ich Studiere an einer FH. Doch es läuft nicht so wie ich es mir vorgestellt habe... Deswegen habe ich mich schon im Oktober um eine Ausbildungsstelle beworben. Jetzt wollte ich die Klausuren (Mitte Februar - Ende März) mitschrieiben und mir die Ergebnisse ansehen. Je nachdem entscheide ich mich ob ich weiter Studiere oder eine Ausbildung starte. Doch nun war Heute mein Ausbildungsvertrag in der Post und ich soll Ihn bis anfang Februar zurücksenden (Ausbildung beginnt im August). Kann ich Ihn ohne bedenken unterschreiben, weil ich ja noch 4 Monate Probezeit habe oder ist der vertrag dann nichtig?
Danke im vorraus für die Antworten LG Sascha
4 Antworten
Du kannst sicherheitshalber den Ausbildungsvertrag unterzeichnet zurückgeben.
Denn: Die Berufsausbildung beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. (§ 20 BBiG)
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.(§ 22 Abs.1 BBiG)
Solltest du dich für das Studium entscheiden,so informiere den Arbeitgeber/Ausbilder fairerweise aber sofort nach deiner Entscheidung.
Gerne.Danke für den Stern.
Das wird öfters so gemacht. Das jemand z.B. auch 2 Verträge unterschreibt. Guck nur genau das nicht Strafen für Vertragsverletzungen drin stehen, bei Ausbildungsverträgen nicht üblich. Teile dem ausbildenden Betrieb dann aber sofort mit, wenn du weist was du willst, damit jemand anderer den Vertrag bekommen kann. Nicht die IHK benachrichtigen.
Auch hier vielen Dank!
In der Probezeit kannst du fristlos kündigen ohne Angabe von gründen, das gilt auch für den ersten Tag,also kann es kein Problem sein wenn man vorher schon mitteilt das man die Ausbildung doch nicht Antritt, ganz im Gegenteil wäre der Arbeitgeber froh wenn er es vorher schon weiß und einem anderen die Chance auf die Ausbildung geben kann
Muss ich das der IHK mitteilen? oder soll ich keine schlafenden Hunde wecken?
ein VERTRAG ist bindend , während der Probezeit usw müsstest du dort arbeiten mind
blödsinn! in der probezeit kann man sogar am ersten arbeitstag kündigen.
Hab grade in anderen Foren nachgesehen... Die sind da anderer Meinung. Das man in der Probezeit ohne angabe von Gründen kündigen kann...Genauso wie der Arbeitgeber...
Danke für die Info