Ausbildungsbetrieb ändert nachträglich meine Wahlqualifikation...Ist das erlaubt?
Ich habe vor ein paar Monaten einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.Der Ausbildungsberuf lautet Kaufmann für Büromanagement.Ich habe mich mit dem Betrieb auf 2 Wahlqualifikationen geeinigt und dies auch unterschrieben.Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief erhalten in dem ich darüber in Kenntniss gesetzt werde,dass 1 Wahlqualifikation leider nicht mehr angeboten werden kann,da bestimmte Vorraussetzungen der IHK nicht erfüllt werden können...Die neue Wahlqualifikation wurde mir im geichen Schreiben bereits vorgegeben....Die neue Wahlqualifikation entspricht nicht meinem Interessensgebiet,deswegen würde es mich interessieren ,ob der Ausbidungsbetrieb ohne Weiteres die Wahlquali ändern kann und ob sie über die fehlenden Voraussetzungen nicht schon früher informiert sein müssten.Was geschieht,wenn ich die Änderung des Vertrages nicht unterschreibe?
6 Antworten
Du kannst dich doch einmal mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen IHK in Verbindung setzen und dich beraten lassen.
Die Adresse der IHK findest du in deinem Berufsausbildungsvertrag.
ob sie über die fehlenden Voraussetzungen nicht schon früher informiert sein müssten
im Prinzip ja, aber es kann auch an der IHK liegen oder die Bedingungen haben sich geändert.
Was geschieht,wenn ich die Änderung des Vertrages nicht unterschreibe?
dann kann es sein, dass Du Deine Ausbildung nicht anfangen darfst oder sofort am Anfang oder in der Probezeit wieder gehen darfst.
Du könntest versuchen eine andere Wahlqualifikation auszuhandeln, wenn denn der Arbeitgeber noch andere anbieten darf
Freundlich nachfragen kann zumindest nicht schaden
zumindest mein Recht auf eine Wahlqualifikation ,die meinen Interessen und Neigungen eher entspricht, einzufordern
nicht einfordern, sondern nachfragen.
Ein "Recht" auf eine bestimmte Wahlqualifikation, das Du "einfordern" kannst, hast Du, meiner Meinung, nicht.
Dein betrieb hat mit dir einen Vertrag unterschrieben.Die können nicht einfach mal die darin festgelegten Bedingungen ändern.
Kannst gleich mal was fürs Berufsleben lernen,nämlich Zähne zeigen und dein Recht einfordern.
Saugute Idee... zahlt sich nach der Abschlussprüfung (oder schon während der Probezeit) bestimmt aus.
Weiß gar nicht was du hast. Sind das etwa gute Betriebsbedingungen ?
Bei denen scheint ein Vertag ja net viel wert zu sein und dass sie ihm dan mal eine Wahlqualifikation zuweisen ist sowieso das aller beste.
Aber ey lieber untertänig hinnehmen was von got... äh ... meine vom Chef kommt,ne...
Ja das sollte er weil der Chef üblicherweise am längeren Hebel sitzt. Klar kann er auf seinem Vertrag herumreiten aber glaubst Du echt das bringt Ihm was ein außer einer menge Ärger und Probleme? Ich würde ihm knallhart sagen wenns ihm nicht passt kann er ja gehen, es gibt genug Bewerber auf seinen Job... Schau Dir das mal an dann weißt Du wie es eigentlich läuft im Job https://www.youtube.com/watch?v=u8-4n9yxZ\_s
Ja das sollte er weil der Chef üblicherweise am längeren Hebel sitzt
Sorry,die Einstellung könnte ich nicht übernehmen.Da ist mein Rückrat zu präsent.
Du echt das bringt Ihm was ein außer einer menge Ärger und Probleme?
Alternativ könnte er mehrere Jahre was lernen was ihn ,wie er ja schrieb,nicht interessiert.
Aber das video ist gut :)
Wenn ich jetzt mein Recht einfordere werde ich die Probezeit höchstwahrscheinlich nicht überstehen,folglich müsste ich dann 1 Jahr warten,um eine neue Ausbidung anfangen zu können....
siehe wiki:
Für alle Auszubildenden sind die folgenden Pflichtqualifikationen vorgesehen:
-
Büroprozesse: Informationsmanagement, Informationsverarbeitung, Bürowirtschaftliche Abläufe und Koordinations- und Organisationsaufgaben
Geschäftsprozesse: Kundenbeziehungsprozesse, Auftragsbearbeitung und Nachbereitung, Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen, Personalbezogene Aufgaben, Kaufmännische Steuerung
Daneben gibt es integrative Fertigkeiten und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildung vermittelt werden sollen: Die befassen sich mit dem Ausbildungsbetrieb, der Arbeitsorganisation sowie Information, Kommunikation und Kooperation.
Zur betrieblichen Differenzierung stehen insgesamt zehn Wahlqualifikationen mit einer Dauer von jeweils fünf Monaten zur Auswahl, von denen der Betrieb zwei auswählt:
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Auftragssteuerung und -koordination
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
Einkauf und Logistik
Marketing und Vertrieb
Personalwirtschaft
Assistenz und Sekretariat
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Verwaltung und Recht
Öffentliche Finanzwirtschaft
Der Betrieb wählt aus nicht der Azubi .... und wen es den gewünschten Bereich nicht gibt (laut IHK) wird eben ein anderer gewählt ...
musst du schauen was in deinem vertrag drin steht. ansonsten lieber mal mit nem anwalt reden..
Im Vertrag steht davon leider nichts....
Ja,gute Idee..wahrscheinlich werde ich erst mal versuchen zumindest mein Recht auf eine Wahlqualifikation ,die meinen Interessen und Neigungen eher entspricht, einzufordern.Danach sehen wir weiter....