Ich stehe gerade vor einem ziemlich üblen Problem. Meine Tochter (20) hat die Ausbildung im Januar abgebrochen bzw. wurde gekündigt. Unternommen hat sie nichts, weil sie davon ausging sie könnte sowieso schnell woanders ihre Ausbildung fertig machen. Also hat sie sich auch zuerst (3-4 Wochen) nicht arbeitslos gemeldet. Da sie aber nichts fand und sich auch nicht bemühte (sie hat psychische Probleme) hab ich sie gedrängt sich arbeitslos zu melden. Durch die Arbeitslosmeldung ging ich davon aus, dass auch der Kindergeldbezug weiter in Ordnung sei. Diese Info holte ich mir aus dem Internet. Sprich ich habe der Familienkasse diesbezüglich keine Änderungsmitteilung gemacht. Ehrlich gesagt, bin ich davon ausgegangen, dass das über Arbeitsamt intern vermittelt würde oder so. Nun kam ein Schreiben, dass der Bezug im Juli endet, sprich wussten die doch nichts von der Arbeitslosmeldung. Da sie hoffentlich im September ihre Ausbildung wieder in einem neuen Betrieb aufnimmt, weiß ich jetzt nicht, was auf mich zukommt, wenn ich bzw. auch wie ich der Kindergeldkasse das mitteile, ohne das da eine Strafe auf uns zu kommt? Rechtlich muss man ja jede Änderung mitteilen, andererseits stand ihr das Geld ja so und so zu. Kann mir jemand sagen wie ich mich da jetzt am besten verhalte, bzw. was auf mich zukommt? Danke schon mal für jede Antwort.