Ausbildung Zoll mit vorstrafen?
Hallo meine frage ist ich würde gerne eine Ausbildung bei Zoll machen als Zollbeamter ich habe allerdings eine vorstrafe also ich musste schonmal 50 sozialstunden machen es handelt sich aber nicht um eine schwere strafe und das ist jezt ein jahr her und die wollen glaub ich ein polizeiliches führungszeignis und ich wollte fragen ob ich das jezt machen kann oder ob das ein grund ist mich nicht zu nehmen. mfg Samet
4 Antworten
Das setzen wir bei Ihnen voraus:
- Sie sind nicht vorbestraft und leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Sie sind bereit, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
- die Bereitschaft, sich bundesweit versetzen zu lassen.
Bewerben kannst Du Dich - wenn die Nummer im Führungszeugnis eingetragen ist bekommst Du im schlimmsten Fall die Unterlagen zurück.
Du hattest damals bestimmt einen Rechtsanwalt?
Vorstrafen werden wie Punkte in Flensburg irgendwann gelöscht und tauchen nicht in jedem Führungszeugnis auf.
Nein ich hatte keinen Anwalt ich weiß nicht wieso ich glaube weil ich das dann zugegeben habe also habe ich keinen Rechtsanwalt gekriegt.
Grundsätzlich gehen Vorstrafen mal gar nicht! Es gibt allerdings einen Spielraum, es kommt nämlich darauf an, um was für eine Tat es sich gehandelt hat!
War es eher ein dummer Jungen Streich oder doch was schwereres?
Ehm naja es war so das ich einen freund geschützt habe ich habe eine falsch aussage gemacht vor gericht weil er mir gesagt hat das wenn ich es nicht mache das er ins gefängnis kommt ich habe allerdings danah ein Brief an den richter geschrieben das es mir leid tut und das ich gelogen habe es war meine erste strafe und ich weiß nicht ob das ein grund ist mich nicht zu nehmen aber ich stande nicht unter Eid
Ich glaube du hast nicht allzu gute chancen aber probiers doch einfahc ;) viel Glück
Ehm naja es war so das ich einen freund geschützt habe ich habe eine falsch aussage gemacht vor gericht weil er mir gesagt hat das wenn ich es nicht mache das er ins gefängnis kommt ich habe allerdings danah ein Brief an den richter geschrieben das es mir leid tut und das ich gelogen habe es war meine erste strafe und ich weiß nicht ob das ein grund ist mich nicht zu nehmen aber ich stande nicht unter Eid
Aber wir ist das denn gibt des denn keine möglichkeit das ich angenommen werde ich bereue ja was ich damals gemacht habe ich habe es ja ja dann auch zugegeben