Ausbildung Berufskraftfahrer nebenbei LKW fahren?
Ich bin gerade in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Demnächst mache ich meine praktische Führerscheinprüfung. Danach mache ich ganz normal die Ausbildung weiter, möchte aber nebenbei ab und zu einem Kollegen helfen. Heißt ich würde auch in meiner Freizeit LKW fahren (4-5 Std) die Woche, vielleicht auch etwas mehr (nicht mehr als 10 Std). Ist das erlaubt oder darf ich nur bei mir in der Firma LKW fahren? Und wie sieht das aus wenn ich bei der Feuerwehr bin? Ist es dort erlaubt?
Mein Lehrer hat mal das Thema kurz angeschnitten, aber nicht richtig. Es ging um Ausbildungsverträge mit zu führen, das war aber glaube ich nur wenn ich im Ausland unterwegs bin. Kann im Moment nicht fragen da das Schuljahr vorbei ist.
5 Antworten
Hi,
Ist das erlaubt oder darf ich nur bei mir in der Firma LKW fahren?
Während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer darfst Du ausschließlich im Rahmen deines Ausbildungsverhältnisses am gewerblichen Güterkraftverkehr (mit zGG > 3,5 t) teilnehmen.
Die Aushilfstätigkeiten werden somit ausgeschlossen.
Zudem musst Du ebenfalls Lenk- und Ruhezeiten sowie die zulässigen Höchstarbeitszeiten einhalten.
Und wie sieht das aus wenn ich bei der Feuerwehr bin? Ist es dort erlaubt?
Die Feuerwehr führt keinen gewerblichen Gütertransport durch und erfordert daher "nur" den Führerschein, keine Schlüsselzahl 95.
Wenn Du das reguläre Mindestalter für den jeweiligen Führerschein (18 bei Klasse C1, 21 bei Klasse C) erreicht hast und keine Beschränkung des Führerscheins auf die Ausbildung hast, kannst Du auch in der Feuerwehr fahren (unabhängig davon, dass die Maschinistenausbildung verlangt wird).
LG
Als erstes musst du die Lenk und Ruhezeiten einhalten. Wenn du die zulässige Lenkzeiten erreicht hast, kannst du nicht einfach für jemand anderen weiter fahren.
Außerdem muss dein Chef zustimmen, wenn du nebeher für eine andere Firma arbeiten willst.
Die gesetzlich zulässige Höchstarbeiszeit darfst du ebenfalls nicht überschreiten.
Den Einsatz in der Feuerwehr darf dir dein Chef nicht verbieten. Aber auch hier gilt: Lenk- und Ruhezeiten beachten.
Hab das alles mir nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Zuerst einmal: Ich arbeite 7,8 Std. täglich im Ausbildungsbetrieb, davon sind ca. 7 Std Lenkzeit. Fahren darf ich 9, bzw zwei mal die Woche 10 Std. Würde also rein von den Zeiten funktionieren, dass ich ca. 1 Std. (nicht mal täglich, ab und zu mal) extra fahre (nicht im Ausbildungsbetrieb und auch nicht als arbeit), einfach um Fahrerfahrung auch außerhalb des Betriebs zu sammeln. Das Problem sind also nicht die Lenk- und Ruhezeiten, sondern dass ich ja im Prinzip meine Fahrerkarte im LKW, den ich Außerbetrieblich fahre, benutzen muss. Sprich meine Firma würde sehen dass ich auch privat gefahren bin. Hierbei weiß ich nicht ob das erlaubt ist. Wenn das Fahren alleine nicht als "Arbeit" zählt, ich also einfach ohne Ladung etc. fahre, sollte das doch normalerweise kein Problem sein?
Grundsätzliche Frage ist - wie alt bist Du?
Du weißt, dass Du die Klasse C erst ab 21 erwerben darfst. Bei der dualen Aus-bildung gibt es aber eine Ausnahmeregelung. Hier darfst Du ab 18 fahren, sofern Du die praktische / theoretische Prüfung schaffst. Bedingung ist allerdings, dass Du bis zu Deinem 21. Lebensjahr nur für Deinen Ausbildungsbetrieb fahren darfst, also nirgendwo anders (zumindest kommerziell).
Zweites Problem an der Sache - Dein Ausbildungsbetrieb finanziert Dir Deinen Führerschein. Entsprechend bekommst Du meist einen Passus in Deinen Ausbildungs- / Arbeitsvertrag, dass Du (zum Beispiel) die ersten 5 Jahre nur für Deinen Ausbildungsbetrieb fahren darfst. Fährst Du für andere Betriebe, darfst Du Deinem Ausbildungsbetrieb die Kosten für den Führerschein erstatten.
Hallo,
neben den vielen anderen und hier auch schon genannten Problemen sehe auch ich da hauptsächlich die Lenk- und Ruhezeiten als Problem.
Die zusätzlichen Lenkzeiten "kollidieren" ziemlich sicher mit denen deines Ausbildungsplatzes bzw. machen die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu Nichte.
Und das Thema ist in der Schule sicher nicht nur "kurz angeschnitten" worden.
Viele Grüße
Michael
Hallo.
Nebenbei nicht nur im Rahmen der Ausbildung.
Feuerwehr darfst du fahren weil kein Gewerbe.
Mit Gruß
Bley 1914