Aufsetzen im Parkhaus
Neulich bin ich aus einem Parkhaus über die sehr steile Bergauf-Rampe rausgefahren und als ich am Scheitelpunkt war, bin ich leicht aufgesetzt. Es hat unterm Auto jedenfalls gekratzt. Als ich reingefahren bin, war gar nichts. Ich war allein im Auto, es ist nicht tiefergelegt und ich bin auch nicht sonderlich schwungvoll da hoch gefahren.
Wie kann es dann sein, daß ein Auto aufsetzt? Sowas darf doch nicht sein bzw. müssen die Ausfahrten von Tiefgaragen doch so konstruiert sein, daß zumindest normale PKW dort nicht aufsetzen.
Falls ich mir bei dieser Sache wirklich etwas am Unterboden beschädigt haben sollte, könnte ich dann die Stadt oder den Betreiber dieses Parkhauses haftbar machen? Wie kann ich beweisen, daß es dort passiert ist?
Ist euch das auch schonmal passiert bzw. habt ihr euch dadurch was beschädigt?
8 Antworten
Ich glaube nicht das das ein Aufsetzen war. Wahrscheinlich hattest Du noch Eis unter dem Auto was sich gelöst hatte.
Nein, also das kann ich ausschließen.
wenn dein Auto nicht verändert ist und so zugelassen ist kannst du vom Betreiber des Parkhauses Schadensersatz verlangen, sowas ähnliches ist mir auch einmal passiert da war ein Metallkasten an einer Wand, bin beim einparken dagegengefahren und hab von Betreiber Schadensersatz verlangt weil der Kasten nicht sichtbar war :p
Unglücklich formuliert. Er meint wahrscheinlich, daß der Kasten nicht extra optisch hervorgehoben wurde, z.B. durch eine rot-weiße oder reflektierende Markierung an den Kanten.
genau das meinte ich :p
da hilft nur ein Blick auf den Unterboden. Also ab auf die Hebebühne und nachsehen. Dann würde ich mich an den Betreiber des Parkhauses wenden, falls etwas beschädigt ist. Durch Nachstellen der Situation könnte man doch jederzeit beweisen, dass es dort passiert ist. Normalerweise passiert so was nur durch zu schnelles Fahren, aber wenn du sagst, du warst nicht zu schnell, liegt wohl ein baulicher Fehler vor.
Allerdings müßte das dort dann schon vielen anderen auch passiert sein und man hätte diese Stelle längst schon entschärfen müssen. Mir kam diese Auffahrt schon immer extrem steil vor. Wenn man dort rauffährt, sieht man fast nicht, was vor dem Auto ist! Ich bin nicht oft in diesem Parkhaus und war dort auch schon mit anderen Autos, aber da ist es mir noch nie passiert. Überhaupt war dies das erste Mal, daß ich sowas hatte. Durch diese extreme Steilheit ist man allerdings fast gezwungen, etwas mehr Gas zu geben, sonst würde man den Motor ja abwürgen. Aber sobald ich oben bin, mach ich langsam und taste mich vor, weil dort auch Fußgänger vorbeigehen.
manche Architekten fahren wohl kein Auto :-) Schau nach, ob was passiert ist und dann müsstest du versuchen, Schadenersatz zu bekommen. Ich denke, die Chancen stehen ganz gut so wie du das schilderst.
Es gibt für jedes Bundesland eine Garagenverordnung, in der die Gestaltung von Rampen genau beschrieben ist.
Leider wird häufig dagegen verstoßen oder der Belag rutscht im Laufe der Zeit ab.
Sollte dir durch den rechtswidrigen Zustand der Rampe ein Schaden entstanden sien, haftet natürlich der Betreiber. Ein leichtes Kratzen am Unterboden verursacht aber meistens keinen wirklichen Schaden.
parkhäuser wurden mal getestet und bei fast allen waren die auffahrten zu steil oder so. aber ich denke mal wenn du weitergefahren bist wirst so nichts machen können-hättest gleich die polizei rufen sollen. aber n brief an die stadt schreiben kannst ja trotzdem
Naja, aber ich kann doch nicht einfach stehenbleiben und die Ausfahrt vom Parkhaus blockieren. Außerdem glaub ich kaum, daß die Polizei sowas interessiert. Ich war aber am nächsten Tag in der Werkstatt und hab mein Auto von unten angeschaut, da ist zum Glück nichts erkennbar. Wahrscheinlich hat er nur minimal an gestreift, aber es hörte sich schlimmer an. Denn wenn er richtig aufgesetzt wäre, dann hätte ich ja einen deutlichen Ruck spüren müssen. Trotzdem darf das nicht sein, denn weder ein leeres noch vollbesetztes (aber nicht überladenes!), normales Auto darf da aufsetzen. Und ich frage mich, warum so viele Parkhäuser in dieser Hinsicht falsch konstruiert sind, wenn die Problematik doch schon bekannt ist bzw. warum daran nachträglich nichts geändert wird.
n stück zur seite fahren kann man keine frage^^ die polizei interessiert sowas in der hinsicht weil es ein unfall mit möglicherweise beschädigung war und die die unfallaufnamhe machen müssen-dafür ist die polizei ja schließlich da, nicht nur um zu blitzen oder so ;-) . wenn du dir zB die ölwanne aufreißt und du das nicht selbst bezahlen willst weils halt an dem falsch konstruiertem parkhaus lag dann hast eigtl nur ne chance wenn die polizei das aufgenommen hat!
Ja sicher, in so einem Fall schon. Aber ich kann doch nicht, nur weil es etwas gekratzt hat, gleich die Polizei holen. Die können da ja auch nichts machen, denn man müßte das Auto von unten anschauen können, um zu sehen, ob ein größerer Schaden vorliegt. Und das wäre vor Ort eben nicht möglich. Soviel ich weiß, nimmt die Polizei auch erst Schäden ab 2500 Euro auf. Ist natürlich nicht immer möglich, das so genau zu schätzen, aber in diesem Fall hätte ich es für nicht angemessen gehalten, gleich die Polizei zu rufen.
die polizei hat die aufgabe unfallschäden aufzunehmen dafür gibs die nummer 110 . und da gibts auch keine grenze. und die müssen auch nicht den schaden feststellen-das macht die werkstatt. die müssen nur festhalten das du da aufgesetzt hast, damit im schadensfall klar ist wo das passiert ist damit du die stadt zur bezahlung bitten kannst
ein unsichtbarer kasten....welch wunder