Aufkleber herstellen strafen?
Hallo Ich habe vor kurzem aufkleber drucken lassen wo mein "Künstlername" drauf steht und ein bild von mir drauf ist Wenn ich diese jetzt an Freunde und Bekannte verteile und diese sie irgendwo hinkleben Kann dies Konsequenzen für mich haben oder ist das dann nichtmehr meine Angelegenheit da ich sie ja verschenkt habe Danke im vorraus :)
6 Antworten
mac donalds ist auch nicht für den müll verantwortlich den die kunden im gesamten umkreis in jede ecke werfen !
durch schenkung oder verkauf gehen deine aufkleber über in den besitz des beschenkten oder käufers ! wenn einer mit deinem aufkleber einen totschlägt kannst du ja auch nichts dafür, oder ?
ich glaub du machst dir sorgen wegen nix und die sache wird hier extrem aufgeblasen...!
nein, ich wollte hier niemanden heruntermachen oder entwerten.
und es wird auch sicher so stimmen wie ihr die rechtliche / juristische situation um die aufkleber herum beschreibt.
nicht ihr seid "aufgeblasen". es ist das theoretisch- juristische theater um abziehbildchen das aufgeblasen ist, oder ich zuimindest als aufgeblasen empfinde.
man sollte heutzutage nichts, aber auch gar nichts mehr ohne einen anwalt machen. wie ja der fall des FS zeigt, kann man wegen ein paar verschenkten aufklebern den allergrößten ärger bekommen.
nochmal. ich wollte hier niemanden beleidigen.
Dann muss ich meinen Kommentar zurückziehen. Das mache ich in dem Fall auch sehr gerne.
Liebe Grüße,
Immanuel
Grundsätzlich begeht derjenige die Widrigkeit der die Aufkleber benutzt und eine Sachbeschädigung anzustellen. Es kann sein, dass du darauf angesprochen wirst insofern man dich dadurch zu ordnen kann. Deine Aussage soll sein, dass du kein Einfluss hast wo deine Aufkleber wieder vorkommen - es sei nicht Bestandteil deines Projektes.
Wenn dein Bekannter erwischt wird, so wird er vermutlich sagen, dass du ihn zu dieser Tat angestiftet hast und das ist eine Straftat.
Deine Aussage soll sein, dass du kein Einfluss hast wo deine Aufkleber wieder vorkommen - es sei nicht Bestandteil deines Projektes.
Leider würde dies die Fahrlässigkeit nicht ausschließen sondern eher begründen.
Anstiftung wäre dann auch eher ein Teil des Strafrechts. Zivilrechtlich nicht unbedingt - wenn es hier um Schadensersatzansprüche geht - relevant.
Aber richtig ist natürlich, dass grundsätzlich erstmal derjenige welcher die deliktische Handlung vornimmt in Regress genommen wird. Schließt aber leider den Fragesteller damit nicht aus.
Liebe Grüße,
Immanuel
Wenn es Dein Gedankengut ist, das Du hast Drucken lassen und du keinen gechützten Künstlernamen verwendest und dazu der Aufkleber nich gegen gute Sitten verstößt (vor allem Symbole des Dritten Reich können wiederrechtlich sein) und aus den Aufklebern keine umsatztgenerierende Geschäftigkeit feilgeboten wird die dem Finanzamt nicht bekannt ist, ist das überhaupt kein Problem.
Aufkleber einfach an fremdes Eigentum zu kleben ist Sachbeschädigung und bedingt die Schadensersatzpflicht, aber das gilt nur dem der den Aufkleber wiederrech anbringt und nicht dem Herausgeber
aber das gilt nur dem der den Aufkleber wiederrech anbringt und nicht dem Herausgeber
Tatsächlich gilt dies nicht zwangsläufig. Durch konsequente Anwendung des Gesetzes ist die durchaus möglich. Es würde sich dabei (Schadensersatz) um § 823 BGB handeln, wir wären also im Deliktsrecht. bei dem man Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Der Vorsatz wäre hier natürlich ausgeschlossen, aber Fahrlässigkeit ist möglich. Gleichzeitig wäre auch eine Kausalität für den Schaden gegeben, welche ebenfalls vorliegen müsste.
Es würde somit maßgeblich auf die Fahrlässigkeit in dem genannten Fall ankommen. Daher ist eine generelle Ausschließung wie:
aber das gilt nur dem der den Aufkleber wiederrech anbringt und nicht dem Herausgeber
so nicht haltbar. Ansonsten passt das doch sehr gut, Sachbeschädigung usw. würde tatsächlich vorliegen.
Liebe Grüße,
Immanuel
Hallo JayGex,
Beginnen wir mal mit der oben gesellten Frage:
Aufkleber herstellen strafen?
Das Herstellen von Aufklebern ist soweit nicht strafbar. Deine Frage geht jedoch noch weiter:
Freunde und Bekannte verteile und diese sie irgendwo hinkleben Kann dies Konsequenzen für mich haben
Hier sieht es so aus, dass tatsächlich ein Unterlassungsanspruch und ggf. auch Schadensersatzanspruch gegen dich geltend gemacht werden kann. Dies ist jedoch nicht unproblematisch. Anfangs wird gleiches gegen denjenigen welcher die Aufkleber anbrachte möglich sein und nicht gegen dich. Ausschließen tut es dies jedoch nicht.
Es ist zwar fraglich ob die Handlung des Dritten dir zugerechnet werden kann, aber möglich. Denn es ist nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung, dass Aufkleber an fremdes Eigentum geklebt werden. Daher kann dies schon eine Zurechnung bewirken. Ob hier fahrlässig gehandelt wurde müsste dann gesondert geprüft werden, jedoch bestünde auch hier die Möglichkeit, dass es vorliegt. In dem Fall wäre es dann dir zurechenbar.
Auch das Unterlassen ist auf "ähnlichem" Weg erreichbar. Damit wäre dann auch ein Unterlassungsanspruch durchaus im Rahmen des möglichen.
Aber dies wäre erstmal nur hypothetisch. Es müsste natürlich auch durchgesetzt werden. Da dein Bild und ein Name auf dem Aufkleber ist wäre es nun nicht unmöglich zu beweisen, dass es deine Aufkleber sind. Wichtig wäre einfach der Fahrlässigkeit aus dem Weg zu gehen und andere belehren, dass sie dies nur auf eigenes Eigentum kleben - ggf. durch Zeugen oder ein Stück Papier absichern.
Liebe Grüße,
Immanuel
Nein, es sei denn du forderst dazu auf (z.B. wer 50 Stück in der Stadt "verklebt" bekommt 10 EUR oder so), oder aber dieser überwiegend mißbraucht wird (eher schwer nachzuweisen und eigendlich kaum relevant)
Nein die Sache wird hart am Recht entlang subsumiert.
Der Übergang von Besitz ist hier unwichtig, tatsächlich währe es wohl auch eher das Eigentum wenn man nun an dem Begriff der Schenkung festhält.
Es ist eine Sache, sich Überlegungen zu machen, von einem Thema (Recht) das ziemlich komplex ist, aber dann noch zu behaupten andere würden sich hier nur aufblasen. Das ist wirklich eine Zumutung.
Schon die falsche Verwendung von Eigentum und Besitz zweigt, dass hier kaum Kenntnisse über das dritte Buch des BGB vorliegen. Da kommen Zweifel ob dann das zweite Buch gekannt wird.
Denn das wird schon durch das Beispiel deutlich:
Das ist so weit entfernt, dass klar wird, das absolut kein materielles Verständnis vom Recht vorliegt.
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