Aufhebungsbescheid Alg2 und Kinderzuschlag
Hallo,
um die ganze Sachlage von Anfang an zu erklären, würde ich Stunden hier sitzen. Deswegen kürze ich die Sache ein wenig ab.
Im Mai bekamen wir vom Jobcenter die Aufforderung Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen. Dies taten wir auch. Mitte Oktober waren dann, nach einigem hin und her, alle Leistungen bewilligt, und wir bekamen ab November 2013 vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid für die kompletten Leistungen. Allerdings vielen mir viele Fehler in der Berechnung der Familienkasse auf, und beim Nachrechnen stellte ich fest das wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag ca. 150 Euro weniger im Monat haben, sprich Hilfebedüftigkeit würde nicht vermieden werden. Daraufhin klegte ich Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse ein. Heute kam der Widerspruchsbescheid der Familienkasse, mit dem Ergebnis das der Kinderzuschlagbescheid aufgehoben wird, und Kinderzuschlag wird abgelehnt, weil Hilfebedürftigkeit nicht vermieden wird. Den Bescheid habe ich eben sofort an meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter per Mail geschickt. Meine Frage ist nun, ob ich einen komplett neuen Antrag auf ALG2 stellen muss? Ich meine das Jobcenter hat alle aktuellen Unterlagen vorliegen. Ausserdem fehlen uns immer noch die 560 Euro vom Kinderzuschlag für November, das die Zahlung aufgrund des Widerspruchs, erst einmal nicht geleistet wurde. Klar ist das nun das Jobcenter zahlen muss, aber wenn ich wirklich einen komplett neuen Antrag stellen muss, zieht sich das ja alles noch mehr in die Länge. Wir sind ja erst ca. 3 Wochen vom Jobcenter weg, und verändert hat sich bei uns auch nichts.
Lg
1 Antwort
NEIN,musst du nicht neu stellen !!!
Nur wenn der Bescheid schon abgelaufen wäre und du keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hättest. Der Aufhebungsbescheid hat da keinen Einfluss drauf,so war es zumindest bei mir,als ich von ALG - 2 dann auf Übergangsgeld von der Rentenkasse wechselte.
Dann habe ich auch einen Aufhebungsbescheid bekommen,da ich dann keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hatte und während des Bezuges meines Übergangsgeldes,bekam ich trotzdem meine Unterlagen für die Weiterbewilligung zugeschickt.