Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis Teilzeit?
ich habe eine Frage, ich habe einen Aufenthaltstitel bekommen mit Arbeitserlaubnis (19c AufenthG) . Ich möchte aber nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit arbeiten. Das muss ich dem Ausländeramt melden oder? Und geht das überhaupt? Muss ich ein bestimmten Lohn bekommen oder reicht es wenn vom Arbeitgeber meine Sozialversicherung bezahlt wird?
Warum der Wechsel zur Teilzeit?
Ich möchte mich auf eine Prüfung für die Uni vorbereiten
2 Antworten
Das muss ich dem Ausländeramt melden oder?
Natürlich.
Und geht das überhaupt?
Ich denke das das Probleme geben wird. Gibt ja keinen Grund für die Teilzeitarbeit (und kostet dem Steuerzahler vmtl wieder Geld, da du nicht genug verdienst)
Die Frage kann nicht so einfach beantwortet werden und müsste im Einzelfall geprüft werden? Hast du eine Arbeitgeberbindung? Wie lange arbeitest du bei deinem jetzigen Arbeigeber? Wäre dein Lebensunterhalt weiterhin gesichert? Warum hast du als Student keine Aufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthG?
Wie schon gefragt? Hast du eine Arbeitgeberbindung in deiner Aufenthaltserlaubnis? Falls ja, wie lange arbeitest du schon für deinen Arbeitgeber?
Ich habe schon eine Aufenthaltserlaubnis aber ich weiß nicht ob es nur für eine Vollzeit beschäftigung gilt weil ich vollzeit arbeite. Ich möchte das zu teilzeit umwechseln oder kündigen um mir eine Teilzeitarbeit zu suchen.
Ich frage jetzt nicht noch einmal danach ob du eine Arbeitgeberbindung hast. Ich habe während meiner Arbeit schon damit zu tun Aufenthaltserlaubnisse von 2.500 Leuten zu bearbeiten, obwohl ich eigentlich nur für 800 zuständig sein sollte. Auf deine Frage hat mich eine Freundin gebracht. Stell einen Antrag bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde!
Ja das ist mir schon klar ich habe nur auf deine Frage geantwortet. Höflicher gehts auch, habe dich nicht gebeten meinen Fall zu betreuen! Und das du 2500 Aufenthaltserlaubnisse zu betreuen hast ist ja nicht mein Problem, musst du wohl mit deinem Arbeitgeber klären nh.
Ja mein Lebensunterhalt wäre immer noch Gesichert, bin noch kein Student weil ich mich auf die Sprachprüfung vorbeite. Um mein Unterhalt in Deutschland zu sichern muss ich arbeiten.