Aufenthaltserlaubnis als Hundesitter oder als Putzfrau?

2 Antworten

Hm, wie das genau mit Aufenthaltstiteln läuft, weiss ich nicht sicher, aber zeitlich begrenzt gab es..oder gibts es doch noch das "Au-Pair"...bin nicht sicher, ob das auf Kinderbetreuung beschränkt ist.

Hier mal ein Auszug aus Wiki:

"

„Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie

hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das
Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im
Allgemeinen:

Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung

sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu

bügeln;

das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;

die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen

und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu

bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen

oder zu spielen;

das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

"

Vielleicht hilft dir das ja weiter.

Jesika86 
Beitragsersteller
 05.08.2017, 18:54

Au-Pair hat Altersbeschränkung von 27 Jahre. :( ich wollte Meine Mama holen

Uulzos  05.08.2017, 18:55
@Jesika86

Ok, klingt als käme das nicht in Frage :D

Dann sorry, ist nicht wirklich mein themenbereich, mir kam das nur grad in den Sinn, hatte gehoft es hilft vielleicht weiter :D

Bürger aus der Eu können hier arbeiten. Aber für Putzfrauen, Hundesitter. Koch  etc. gibt es keine Aufenthaltserlaubnis aus Nicht-EU-Ländern