Ich möchte mein Studium in Deutschland wieder aufnehmen nachdem ich schon ein vorheriges Studium abgebrochen habe. Ich kam nach Deutschland im Februar 2016 und habe Deutsch bis Ende des Jahres gelernt. Oktober 2017 hatte ich mich an einem Studienkolleg angemeldet (Geisteswissenschaften). Da ich aber die FSP zweimal nicht bestanden hatte, hatte ich keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, jedoch ein C-1 Sprachnachweis. Mir war die Zeit knapp und musste schnell an einer Uni immatrikuliert sein. Ich hatte eine Uni gefunden die mich durch eine Aufnahmeprüfung zugelassen hatte (Arbeite-und Organisationspsychologie, ohne NC). Mein Visum wurde deshalb verlängert bis zu November 2020. Das Studium dort hat mir gar nicht gefallen, und so hatte ich mich nach dem 3. Semester exmatrikulieren und von Deutschland abmelden lassen, weil ich Verstöße gegen die Gesetze vermeiden wollte. Nun nachdem ich nach mein Heimatland zurückgekehrt bin, habe ich mich wieder um einen Studienplatz beworben, und habe eine Zulassung zu einem Studienkolleg in anderer Fachrichtung (Technik) an einer Hochschule in einem anderem Bundesland erhalten damit ich im Nachhinein Maschinenbau studiere. Ich habe alle Studiengebühren bezahlt darunter Wohnort, sowie mein Lebensunterhalt (Blocked-Account) für einen Frist von einem Jahr gesichert.
Ich habe dem Konsulat kein Leistungsnachweis von der Uni gezeigt, weil das von mir nicht gefordert wurde. Das Studienkollegszeugnis von meinem ersten Fehlversuch , worauf laut & klar "Nicht Bestehen der FSP....." steht, habe ich jedoch nachgereicht, weil es der einzige Nachweis für meine Sprachkenntnisse ist. Ein Motivationsschreiben habe ich auch mitgeschickt in dem eine ausführliche Schilderung vom ganzen steht. Wegen der Pandemie muss ein Bewerber ein Bescheid über die Notwendigkeit der Anwesenheit an der Hochschule zufügen, sonst kann man gelegentlich Online lernen, und somit ist eine Reise nach Deutschland nicht notwendig; das ist auch mit drin. Bilder von meinen vorherigen Aufenthaltstitel habe ich auch ergänzt.
Meine Frage ist nun: ist mein Angst vor einer Ablehnung der Wiederaufnahme eines neues Studiums an einer anderen Hochschule nach dem Abbruchs eines vorherigen gerechtfertigt? Oder mach ich mir nur unnötige Sorgen? Gibts Gründe für die mein Antrag abgelehnt würde? Wenn ja, wie gehe ich vor? Und wie siehts aus wenn ggf. die Hochschule dazu zustimmt, das ich den Studienkolleg online abschließen dürfte falls mein Visum abgelehnt würde, und beim Bestehen dies mal ein Studiumvisum nächste Jahr beantragen .
Ich habe schon viele über das Thema vom Wechsel der Fachrichtung oder Ähnliches und was im §16 geschrieben ist gelesen. Ich wieß auch dass man ein Spielraum von 10 Jahren hat wenns um Studium geht, in mein Fall ist es jedoch anders denn ich beantrage ein neues Visum und mein altes ist schon ungültig. Es ist ein sehr spezialer Fall, wozu ich noch keine Antworten im Internet gefunden habe.
Sollte ich das denn meinen Arbeitgeber sagen?