Auf Feldern ohne FS fahren?
Ich habe mal gehört, dass man auf Feldern, auch wenn sie nicht eingezäunt sind ohne Führerschein und Versicherung fahren darf. Stimmt das?
6 Antworten
Meines Wissens nach darf man auf privaten Feldernund, mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers, auch ohne Führerschein fahren. Der Ort darf aber nicht von anderen Verkehrsteilnehmern zu erreichen sein.
auf landwirtschaftlichen Nutzflächen darfst du nicht nicht mit Verbrennungsmotoren rumballern, zudem kollidieren auch Zäune mit dem allgemeinen Betretungsrecht.
So ein Blödsinn, das ist reines Wunschdenken.
Nein darf man nicht. Du darfst es auf deinem oder auf anderem (mit Erlaubnis des Eigentümers) privat Grundstück, wenn es vom Straßenverkehr abgetrennt ist. Ist es öffentlich zugänglich, befindest du dich im straßenverkehr
Nein.
Da das Gelände nicht abgesperrt ist (wozu auch Rot Weißes Flatterband reichen würde) dann gilt es als Öffentlich Zugänglich. Und auch auf Öffentlich Zugänglichem Privatgrund brauchst du einen Führerschein.
reines Wunschdenken.
Fahren ohne Führerschein das gilt nur auf öffentlich umzäunten Privatgrundstück.
Was Privatgrundstück ist, das ist extrem eng definiert, irgendwelche Wiesen oder Wirtschaftsflächen fallen nicht daruner.
Mit ist in Deutschland keiner Beaknnt der ein solch grosses Grundstück hat. Da musst du schon Schlossherr sein, und dazu noch deinen Park persönlich rasenmähen, weil mit Dienern wäre es schon wieder öffentlich.
Ja, das stimmt. Wenn du Pächter oder Eigentümer des Feldes bist oder dessen Einverständnis hast.
So ein Blödsinn, reines Wunschdenken.
Sicher belegen kannst du es aber auch nicht oder ? :) Bin gespannt auf Deine Antwort.
Das Grundstück das muss umfriedet sein. In Deutschland ist es verboten Felder und Wiesen einzuzäunen. Das kollidiert mit dem allgemeinen Betretungsrecht, zumal es auff landwirtschaftlichen Flächen verboten ist da mit Verbrennungsmotoren rumzubalern.
Ich saß mit 13 schon auf einem Traktor und bin über einen Acker gefahren...
dafür sind auch Traktoren da. Dennoch sind Landwirtschaftliche Nutzflächen kein Spielplatz für Verkehrsrowdies.
Die Aussage des letzten Satzes ist der Knackpunkt.