A.T.U. bricht die Scheibe bei Reparatur von Steinschlag. Wer trägt die SB?
Hallo Zusammen,
habe seit letzte Woche Donnerstag einen Steinschlag, bin dann Freitag zur ATU und habe mir für gestern einen Termin geben lassen. So, nun war ich gestern da und der Steinschlag sollte für mich kostenfrei repariert werden (Bin Vollkasko versichert bei HUK) Leider ist die Scheide gerissen, bei der Reparatur und die Scheibe muss getauscht werden- habe einen SB von 150 €. So nun stelle ich mir die Frage, wie sowas angehen kann?! Die reparieren mir die Scheibe, mache die kaputt und ich soll dafür die Kosten tragen? Wer kann mir hierzu mal helfen, bzw. einen Rat geben wie ich am besten hier vorgehe. Wer übernimmt hier die SB? Sollte sich ATU auch nicht mal dran beteiligen? Vielen Dank für eure Hilfe!
6 Antworten
Du hast mit ATU einen (mündlichen ?) Vertrag geschlossen, dem irgendwelche Bedingungen zugrunde liegen. Höchstwahrscheinlich sind diese Konditionen in den AGBs festgelegt, die vermutlich irgendwo veröffentlicht sind (z.B. Aushang an der Wand, Internet usw). Ich bin mir sicher, dass dein Fall dort geregelt ist. Ein Unternehmen wie ATU ist keine Hinterhofwerkstatt und wird sich deshalb rein prophylaktisch aus jeglicher Haftung schleichen.
Schadensersatz setzt Verschulden voraus: Tatsächlich dürfte der sich beim Steinschlag bereits vorhandenen Mikroriss beim sachgerechten Ansetzen der Vakuumpumpe zur Harzinjektion stark erweitert haben.
Da dies weder fahrlässig noch vorsätzlich erfolgte, ist das kein Verschulden, das dem Reparateur aus Arbeitnehmerhaftung oder dem ATU-Betrieb aus Betriebshaftpflicht anfällt - die notwendige Erweiterung des Instandsetzungsauftrages auf notwendigen Scheibenaustausch mit deiner SB 150 Euro fällt daher dir an :-(
Ob ATU sich hier mit einem Klima-Check-Gutschein oder Schweibewischerblättersatz kulant zeigt, kannst du nicht beanspruchen.
G imager761
du möchtest Schadenersatz, also deinen entstandenen Schaden ersetzt haben. Das bekommst du nur wenn dem Verursacher ein Fehler passiert ist, also ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Scheibe war ja bereits defekt also kann es durchaus sein, dass sie auf jeden Fall sowieso gebrochen wäre. Ich denke auch, dass die Firma sich speziell gegen solche Schäden in Ihren AGBs abgesichert hat. Meiner Meinung nach trägst du die Gesamtkosten und hast keinen Anspruch an die Firma
Das eine Scheibe bei der Reparatur nicht reisst, kann dir keiner garantieren. Und ob du 150 Euro dazu bezahlen musst, muss nicht unbedingt sein.
Also, die Sparte Teilkasko ist zuständig, nicht Vollkasko. Bei einer Reparatur ist ein Riß nicht herzustellen, so lese ich die Literatur.
Und wenn ein Kunde wegen meist weniger EUR Unterschied eine SB wünscht, kennt er ja die möglichen Folgen, oder? Ich fürchte, die Werkstatt ist da raus. Viel Glück. Merke: Wenn beim Radwechsel der Bolzen reißt, ist auch der Kunde mit seiner Geldbörse fällig.