Artikel bei eBay erworben, VK antwortet nicht auf Ruecknahmeanfrage?
Moin
Habe 2 Festplatten gekauft bei diesem Verkaeufer
Ich habe ihn nun schon mehrmala angeschrieben da meine Festplatten nun defekt sind, und er reagiert einfach nicht
Der Kauf liegt nun 5 1/2 Monate zurueck, und ich muss schnell handeln wegen der Beweislastumkehr
Wie kann ich da vorgehen wenn er einfach nicht antwortet?
Ist ja ne bleep Lage, habe keine Lust einfach auf dem Schrott sitzen zu bleiben
MfG
5 Antworten
Zur wahrung der Gewährleistungsfrist solltest du dem Verkäufer eine schriftliche Reklamation mit Fristsetzung zukommen lassen. Dafür eignet sich u.A. das Einwurf-Einschreiben.
Die bisher geschickten Nachrichten sind im Streitfall nur ein sehr schwacher Beweis.
Ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer reagieren wird, wenn er Post mit Fristsetzung bekommt.
Falls doch nicht, bleibt dir letztlich nur der Weg zum Gericht.
Schreib einfach: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reklamiere ich den Kauf der 2 Festplatten (SN: xxxx, SN: xxxx) vom 01.04.2015, füge eine Kopie des Kaufbelegs bei und bitte um Ersatzlieferung. MfG faxfaxfax
Verpack die 2 Festplatten gut, füge dein Reklamationsschreiben bei, und alles nimmt seinen Lauf.
So
Habe mal beim Hersteller nachgefragt, das ganze sind auch noch sogenannte "OEM" Produkte was nicht angegeben war, weshalb die Garantie gegenueber dem Hersteller erlischt
Kann ich den Haendler dafuer auch irgendwir drankriegen?
Natürlich, der Verkäufer ist doch noch in der Sachmängelhaftung. (AGB § 4) Schick ihm die Platten zurück und du bekommst Ersatz.
Wohl kaum. Von einer Herstellergarantie war in dem Vertrag zwischen dir und deinem Verkäufer wohl nie die Rede. Weiter hatte der Verkäufer wohl auch nicht damit geworben, dass es keine OEM-Ware sei.
Wie ist die Sache damals ausgegangen? Der Kollege treibt immernoch unter verschiedenen Accounts sein Unwesen bei eBay, Amazon etc. und stellt sich systematisch taub bei Gewährleistungsansprüchen.
Hallo...
verkompliziere die Sache bitte nicht.
Der Anbieter hat erstklassige Bewertungen und in den letzten 12Monaten NULL negative Bewertungen erhalten.
Sowenige negative Bewertungen können Powerseller seltens vorweisen, so dass man annehmen kann, dass das Rücknahmegesuch wohl in der Mailflut von sonstigen Anfragen einfach unter gegangen sein könnte. Sowas kann schon mal passieren.
Rufe doch einfach mal bei dieser Firma an und kläre die Sache persönlich am Telefon. Ich glaube das macht mehr Sinn als sich über Beweisumkehr Gedanken zu machen.
Wozu gibt es Google um eine Telefonnummer herauszubekommen. Ausserdem steht in der Mail zur Widerrufsbelehrung die Telefonnumer drin.
Versuche mal hier:
http://hardware-best.de/info/impressum.html#.Vf7DUJfOtxw
Hardware-Best GmbH
diese vertreten durch den Geschäftsführer Ewgenij Semykin
Fürstenweg 2
34369 Hofgeismar
Deutschland
Telefon: 056717668153
Viel Glück
Naja, aber in den neutralen Bewertungen kannste ueberall sehen, dass er nicht auf Rueckgabeanfragen reagiert
Die haben keine Zeit überflüssige Anfragen zu bearbeiten.
Der Verkäufer erklärt in seinen AGBs klipp und klar, dass er sich an das gesetzliche Sachmängelhaftungsrecht hält. Warum soll er denn Anfragen zur Sachmängelhaftung bearbeiten, wenn er sich dazu eindeutig schwarz auf weiß geäußert hat.
Schick denen die defekten Dinger zu und du bekommst Neue.
Warum sollte er auch auf eine Rücknahmeanfrage antworten? Zur Rücknahme (z.B. wegen Nichtgefallens) ist er schließlich nicht verpflichtet, nur zur Nachlieferung im Rahmen der Sachmängelhaftung. War da Dein Schreiben vielleicht unklar?
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
> Der Kauf liegt nun 5 1/2 Monate zurueck
Die haben also einige Monate funktioniert und dann den Geist aufgegeben? Falls Du sie unsachgemäß behandelt hast (insbesondere die laufende Platte einen harten Schlag bekam), läufst Du Gefahr, dass der Verkäufer Dir das nachweist.
Wenn sie einfach so kaputt gingen, musst Du im Falle eines Prozesses beweisen, dass sie vor Ablauf der 6 Monate kaputt ging. Vorschlag: Zeugen für den Defekt, und ein Einschreiben (noch innerhalb der 6 Monate abgeschickt) an den Verkäufer mit der Aufforderung zur Nachlieferung.
Letzteres hilft, dass der Verkäufer gar nicht erst auf die Idee kommt, zu behaupten, der Fehler sei erst nach Ablauf der 6 Monate aufgetreten. Grundsätzlich hast Du 2 Jahre Zeit, Deine Ansprüche geltend zu machen.
Das Argument von Aixclusivman ist auch nicht von der Hand zu weisen - ein Anruf kann nicht schaden. Zusätzlich zu den vorstehenden Maßnahmen.
Naja die liefen in meinem Server halt 24/7 und wurden auch die gesamte Lebensdauer ueber ausnahmslos massivst belastet, vorallem mit random read und random write
Auch meine 3 vorherigen Platten sind daran gestorben, bis auf meine alten SAS Platten mit 15k RPM.
> Naja die liefen in meinem Server halt 24/7
Das sollten selbst Platten, die nicht für Dauerbetrieb ausgelegt sind, länger als sechs Monate aushalten. Ausreichende Kühlung vorausgesetzt - war die gegeben?
Allerdings - wenn es sich um nicht für Dauerbetrieb ausgelegte Platten handelt, kann der Verkäufer versuchen, die gesetzliche Vermutung, die Platte sei zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerhaft gewesen, zu widerlegen. Und Du kennst ja die Redensart - vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
liefen in meinem Server halt 24/7 und wurden auch die gesamte Lebensdauer ueber ausnahmslos massivst belastet
Das habe ich geahnt, dass du mit den entscheidenden Informationen dem Verkäufer und auch uns gegenüber hinterm Berg hältst. Das finde ich immer wieder ärgerlich.
Nach den grundlegenden Bestimmungen der AGBs (§ 1) bist du mit der massiven Belastung deiner Festplatten ohne weiteres als gewerblicher Käufer zu betrachten. Wenn der Verkäufer von deinen defekten Platten auslesen kann, wie stark die HDDs beansprucht wurden, kann er zu Recht eine Sachmängelhaftung verweigern.
Also das einzige was passieren wird, wenn du denen die defekten Platten zusendest, dass sie eben auf Grund dieser extremen Belastung eine Ersatzlieferung verweigern.
Warum sollte sich aus der Belastung der Festplatten eine gewerbliche Tätigkeit ergeben?
Nicht nur anschreiben. Benutze die Funktion Rückgabe einleiten, rechts neben vom Artikel im Menü. Dann muss er reagieren.
Falsch: Er muss bei Ebay garnichts. Er kann ein Rückgabegesuch ignorieren. Zudem besteht auch kein Käuferschutz mehr über Paypal.
Red keine Stuß. Wer hat denn was von Paypal gesagt. Lies dir die AGBs durch und vergegenwärtige dir die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Leg dir ersteinmal eine sozialverträgliche Ausdrucksweise zu und verzichte hier auf beleidigende Formen. Lese hierzu einfach mal die Benimmregeln zu diesem Forum.
Ich nehme mal stark an, dass du hier das Anliegen des Fragestellers nicht richtig verstanden hast, nämlich dass er einfach nur seine defekte Ware fristgerecht reklamieren will.
Deine angebrachte Sachmängelhaftung ist erstmal nicht gefragt und denke dass du dich mit solchen Wörtern, die du vielleicht einmal gehört hast, besonders hervortun willst.
Ist leider nur die ersten 90 Tage verfuegbar
Du kannst ihm die defekte Ware direkt zurück schicken und um Ersatz bitten. Bitte den Beleg für die Versendung der Ware gut aufheben.
Gibts da so ein Musterschreiben?