Arbeitszeugnis Note 4 was tun?
Hallo zusammen,
ich habe nun nach Beendigung meines letzten Arbeitsverhältnisses mein Zeugnis erhalten.
Alles in allem wurde meine Leistung als „zufriedenstellend“ also mit der Note 4 bewertet. Ich weiß, dass es mein Chef seit meiner langen Krankheit (6 Wochen) nicht gut auf mich zu sprechen ist und mir im Voraus schon mit einem schlechten Arbeitszeugnis gedroht hat. Leider ist es ein Fakt, dass ich bei diesem Arbeitgeber gemobbt wurde und dieses Zeugnis nochmal der letzte Seitenhieb sein sollte.
Jetzt ist meine Frage, wie sollte ich nun am besten Vorgehen? Habe ich ein Recht auf eine Verbesserung des Zeugnisses auf die Note 3? Ich habe irgendwas von Beweispflicht gelesen, vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.
Ich danke euch im Voraus !
LG
2 Antworten
Bist Du sicher, dass Du eine "Vier" hast? Zufriedenstellend, befriedigend ist eine "Drei".
Ein AN hat nach § 109 Gewerbeordnung das Recht auf ein neues Zeugnis, wenn das ausgestellte Arbeitszeugnis formell und/oder inhaltlich nicht korrekt ist.
Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass eine "Drei" im Arbeitszeugnis der durchschnittlichen Bewertung entspricht.
Möchte ein AN ein besseres Zeugnis als die "Drei" (etwa eine "Zwei"), muss er nachweisen, dass er auch entsprechend gute Leistungen erbracht hat.
Erteilt der AG eine "Vier" und der AN klagt, muss der AG nachweisen, dass der AN wirklich so "schlecht" war und keine bessere Note verdient hat.
Du kannst ein Arbeitszeugnis nicht anhand eines Satzes oder ein paar Worten benoten.
Für eine "Benotung" braucht man das komplette Zeugnis. Oft ist wichtiger, was im Zeugnis fehlt, als das was drin steht.
Du kannst z.B. ein "tolles" Zeugnis haben, wenn dann der Schlußsatz (auf den es keinen rechtlichen Anspruch gibt) mit dem Dank für die geleistete Arbeit, dem Bedauern über Deinen Weggang und guten Wünschen für die Zukunft (beruflich und privat) fehlt, mindert das ein Arbeitszeugnis.
Außerdem habe ich Deine Frage beantwortet. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du besser als eine "Drei" bist oder der AG Dir eine "Vier" gegeben hat, kannst Du Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Was die "Erfahrungen" betrifft, gibt es hier mehrere User, die ein Zeugnis "lesen" können und zwar ohne sich Textbausteine im Internet anzusehen und "zusammenzusetzen".
Nur wird das niemand ohne Kenntnis des kompletten Textes tun können.
Hallo LariiLuuxo,
zunächst einmal gilt es das Zeugnis Punkt für Punkt auf dessen Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Dann musst du dich mit dem Verfasser bzw. Ex-Chef in Verbindung setzen und das Zeugnis freundlich aber bestimmt zurückweisen. Meiner Erfahrung nach lassen diese sich häufiger auf einen Gegen- bzw. Neuentwurf ein als man zunächst denkt. Den neuen oder überarbeiteten Zeugnistext solltest du dir dann natürlich nicht selbst zusammenbasteln... aber eins nach dem anderen. Beginnen wir mit dem aktuellen Zeugnis, das muss auf seinen Wahrheitsgehalt aber auch auf Formfehler überprüft werden. Du kannst es hier einstellen- wenn du es aber nicht öffentlich machen möchtest kannst du es mir ausnahmsweise auch direkt zusenden.
„Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu unserer Zufriedenheit“ heißt laut mehreren Notencodes: Note 4. Die ganzen Paragraphen kann ich mir halt auch selbst raussuchen 🙈 Ich bräuchte jemanden der in diesem Bereich schon Erfahrungen gesammelt hat. Trotzdem danke !