Abgabetermin trotz Attest der gleiche wie ohne Attest?
Mal angenommen Schülerin A ist ärztlich krankgeschrieben, hat aber von der Schule aus einen Abgabetermin für ein Projekt einzuhalten. Ist sie aufgrund ihres Attest davon frei diesen einzuhalten oder ist durch den vor Wochen angekündigten Abgabetermin ebenso angehalten diesen wie andere Schüler/innen am festgelegten Tag abzugeben?
4 Antworten
Anders formuliert: kann diese Schülerin verlangen, dass sie ihr Projekt nachträglich abgeben darf, wenn sich ihr Attest über eine Woche erstreckt und sie vorher nicht dazu gekommen ist, um Verlängerung zu bitten (krankheitsbedingt), das Attest jedoch an die Schule gefaxt wurde?
Oder muss die Schülerin TROTZ ATTEST mit 0 Punkten auf das Projekt leben?
Wenn sie zum entsprechenden Koordinator geht, kann sie mit dem Attest verlängerung beantragen. Die kann, muss aber nicht gegeben werden. Wenn sie keine Verlängerung beantragt, gilt für sie der gleiche Termin, wie für jeden andern
Es gilt also nicht als Entschuldigung, auch wenn das Attest sich über eine Woche lang erstreckt, und die Schülerin vorher nicht in der Lage war, Bescheid zu geben?
Ich würde an deiner Stelle einfach ein Gespräch mit dem Lehrer führen. Entweder machst du das selbst, oder eben deine Eltern. In aller Regel verschiebt so ein Attest den Abgabetermin nach hinten, es sei denn, der Lehrer hält dich für jemanden, der das absichtlich macht, einfach nur weil du zu faul bist. Aber das sollte ja hoffentlich nicht der Fal sein!
Hallo,
das hängt stark vom Lehrer/Koordinator ab. Bei mir war das so, dass ich ein Lesetagebuch anfertigen musste, aber aufgrund einer Sehnenscheidenentzündung ein paar Tage lang kaum schreiben konnte. Da konnte ich den Abgabetermin auch nicht einhalten. Meine Lehrerin hat mir dann - nach Vorlage einer Entschuldigung - erlaubt es später abzugeben. Ich habe aber auch schon von anderen gehört, dass sie die regulären Abgabetermine trotzdem einhalten mussten.