Arbeitslosengeld Berechnung
Hallo Leute!
Ich habe eine Frage zur Berechnung meines Arbeitslosengeld...
Und zwar habe ich in meinem ersten Job 6 Monate gearbeitet - nach meiner Kündigung habe ich für 2 Monate einen 450 Euro Job gemacht - danach habe ich wieder einen "richtigen" Job für 6 Monate getätigt.
Nun hat die Arbeitsagentur mir gesagt das mein Arbeitslosengeld nach den letzten 12 Monaten berechnet wird. Und demnach auch der 450 Euro Job da ich dadurch pflichtversichert war, so die Begründung. Dadurch fallen die ersten 2 Monate weg in denen ich wesentlich mehr verdient habe. Ich hätte mich in der Zeit also lieber Arbeitslos melden sollen, dann hätte ich nun mehr bekommen - das ist doch nicht fair!
Kann man einen Antrag stellen das der 450 Euro Job nicht mit einberechnet wird?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!
4 Antworten
Es werden doch bei einem 450 € Nebenjob keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt und somit kann dieser für die Berechnung deines ALG - 1 Anspruchs,keine Bedeutung haben !!!
Ich danke euch vielmals für eure Antworten!
Habe auf den Rat nochmal nachgeguckt und ich habe tatsächlich Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt (ca. 8€). Wie ist das denn nun zu erklären? Und kann man da noch was machen?
Ein 450 € Job ist eigentlich nicht sozialversicherungspflichtig, schau nochmal genau nach. Wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden, dann stimmt es, dass der Job in die Berechnung des ALG I hineinfliesst, aber 450€-Job liegen ja eigentlich unter der SV-Grenze.
Ich danke euch vielmals für eure Antworten!
Habe auf den Rat nochmal nachgeguckt und ich habe tatsächlich Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt (ca. 8€). Wie ist das denn nun zu erklären? Und kann man da noch was machen?
Nein du kannst keinen Antrag stellen das der 450 Euro Job nicht mit einberechnet wird. Der Arbeitgeber zahlt für einen Minijob auch pauschale Sozialversicherungsbeiträge. Siehe http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/04_pauschalabgaben/rechengroessen.html?nn=360418
Die Auskunft war falsch. Maßgeblich sind die letzten 12 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung.