Arbeits schlüssel verloren!
Also ich arbeite als Aushilfe in einer Bäckerei und hab den Arbeitsschlüssel verloren. Meine Chefin hat mich gefeuert und meinte daraufhin, dass sie mit den Kosten der neuen Schließanlage auf mich zurückkommt, da ich die Kosten tragen muss. Zu meiner Frage bin ich gezwungen die Kosten zu übernehmen? ( ich meine ein Unternehmer müsste ja normalerweise seine Angestellten wegen den Arbeitsschlüssel Versichern oder sehe ich das falsch?)
Danke !!!
10 Antworten
Wenn ich es richtig sehe war das wohl ein Generalschlüssel. Da er in Deinem Gewahrsam war bist Du auch dafür verantwortlich mit der Folge, bei Verlust den enstandenen Schaden zu ersetzen. Das wäre bei einem Generalschlüssel der Austausch der Schließanlage. Da kommst Du m.E. nicht drum herum - es sei denn, der AG trüge eine Mitschuld, was wohl nicht der Fall sein dürfte.
Wenn eine Privathaftpflicht-Versicherung besteht ist zu prüfen, ob "Schlüsselverlust" zu gewerblichen/arbeitgeberseitigen Räumen mitversichert gelten. In den neueren Kompakt-/Komfort oder wie sie auch immer heißen-Versicherungen ist er i.d.R. enthalten. Bei PHV von Billigversicherern eher nicht. Im Zweifelsfall rufe Deinen Versicherungsmann an, der Deine PHV betreut.
Dein Arbeitgeber muß sich für solche Ereignisse nicht versichern, da für derartigen Schlüsselverlust der AN haftet.
Du warst zwar für den Schlüssel verantwortlich, die neue Schließanlage musst Du aber nicht finanzieren.
Dass Du gefeuert worden bist, muss auch noch andere Gründe gehabt haben, sonst solltest Du dagegen angehen!
Das mit den Kosten für die Schließanlage kann schon stimmen, mich wundert nur, dass man einer Aushilfekraft die Schlüssel für den Betrieb gibt. Vielleicht hilft dir aber deine Haftpflichtversicherung weiter (falls vorhanden)
Die Sorgfaltspflichtverletzung musst Du dir wohl in diesem Fall gefallen lassen. Leider hat deine Ex-Chefin das Recht, dir die Kosten in Rechnung zu stellen.
Solltest Du eine Privathaftpflichtversicherung haben, überprüfe bitte ob sie den Punkt „ beruflichen – Schlüsselverlust“ beinhaltet. Sollte das der Fall sein, kannst Du den Schaden deiner Versicherung melden
Ggf. frag bei deinem Ex-Arbeitgeber auf welche Rechtsgrundlage er sich stützt, dass du nun die Kosten tragen sollst. Nennt er dir diese Grundlagen kannst du diese erstmal überprüfen. Liegt er dann im Unrecht oder hat gar keine Rechtsgundlage, muss er den Austausch selbst tragen.