Darf ich von verschieden Youtube Kanälen Sekunden von ihrem Video verwenden?
Hi, und zwar lade ich ein paar TikToks hoch die sich rund um das Thema Fußball drehen. Ich verwende deshalb manchmal Sekundauschnitte von Kanälen wie Dazn aber darf ich das überhaupt? Es vertsteht sich das die Videos oft um die 15 Sekunden dauern und der Clip nur dazu dient einen Spieler zu zeigen.
4 Antworten
Der Gesetzgeber unterscheidet hier klar zwischen
UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
und
UrhG § 24 Freie Benutzung.
Zum Unterschied lese man Was ist eine freie Benutzung?
Gruß aus Berlin, Gerd
Schau mal bitte hier. Das solltest du die Infos bekommen, die du brauchst.
https://www.checked4you.de/tv-musik/film-fernsehen/youtube-co-was-darf-ich-und-was-nicht-252176
Vielleicht solltest du mal zusehen ,das du dein eigenes Videomaterial bekommst, ohne dich bei anderen bedienen zu müssen.
Wie du das machst ist doch egal. Hauptsache du vergreifst dich an fremden Material. Ev. kannst du auch eine Lizenz erwerben, wo du dann das vorhandene Material benutzen darfst.
Aber da dies etwas kosten wird, wird es nicht interessant sein oder?
Oder nach Hollywood, um für 2 Millionen Dollar ein paar Sekunden Action-Film zu drehen. Oder du klaust das einfach. Wie eine Orange im Supermarkt. Beides hat Folgen. Wundere dich also nicht!
Dank dir lösch ich gutefrage. net
Eine Website kann man nicht löschen.
Zudem hilft das nicht dagegen, dass dich die Anwälte der Urheber verfolgen. ;-)
Alex1412 ist wohl nicht das hellste Köpfchen.
Ich benutze die App kann man die auch nicht löschen? 🤡
Sagst du der auf gutefrage.net unterwegs ist und keine hilfreichen Antworten gibt
Nur weil du mit den Antworten nichts anfangen kannst, so müssen sie nicht schlecht sein. Andere verstehen sie und bedanken sich auch hier und da einmal.
Lösche einfach deine App und gut ist. :)
hey andere können mit dieser Antwort:" Alex1412 ist wohl nicht das hellste Köpfchen." ziemlich viel anfangen😉
Sollte erlaubt sein. Tue jedoch den Gefallen und gebe deine Quellen an/verlinke die Personen von denen du es hast.
Das gibt ne Fette Anzeige...
Oder nur eine dürre § 97a Abmahnung wegen einem § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Denn auf einen "fetten" § 109 Strafantrag wegen § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke haben die Rechte-Inhaber meist keine Lust.
Ja klar ich geh morgen einfach in jedes Stadion um paar Videos mit den Spielern zu drehen