Arbeiten trotz Wohngeld?

3 Antworten

50,- Euro sind frei der Rest wird angerechnet, aber nur wenn es 15% vom Einkommen im laufenden Bescheid sind. Falls ihr auf den Gedanken kommen sollten es nicht zu melden: Die Wohngld behörden arbeiten durch einen elektronischen Datenabgleich mit der Minijobcentrale zusammen und die melden das dann.

Nein, das Wohngeld wird ihr nicht gestrichen. Falls sie allerdings Sozialleistungen bezieht, also ALG II oder was vergleichbares, seid ihr eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" Und in dem Fall würdest du dich in den Ferien im Wesentlichen fürs Amt abrackern, du dürftest nur einen kleinen Teil deines Verdienstes behalten.

Hallo , alle Einkommens-Veränderungen müsst ihr sowieso melden,

dazu kommt dann auch dein Verdienst , und dann wird der Anspruch

neu berechnet.

pw