Arbeiten als Interviewer.Muss ich mich beim Finanzamt anmelden?

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du solltest ein Gewerbe anmelden, führts du als Kleinunternehmer und gibst an unter 17.500 €/Jahr zu verdienen. Dann kannst du dir den Umstand mit der USt ersparen, kannst natürlich auch keine berechnen. Die Firma kann dich dazu auch nicht "zwingen".

Bei deiner Steuererklärung füllst du dann zusätzlich Einnahme aus Gewerbe aus und fügst eine Ein- und Ausgabenrechnung bei aus der dein Gewinn hervorgeht. Absetzen kannst du alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen, also Fahrtkosten mit 0,30 c/km, Telefonkosten etc.

Normalerweise verlangen die Institute einen Gewerbeschein, also von dir, dass du dich anmeldest, um Scheinselbständigkeit vorzubeugen.

Manche Institute sagen davon aber nix bis zu dem Moment, wo du denen die Rechnung schreibst.

Und das ist dann der Moment, wo du richtig sauer werden könntest.

Normalerweise musst du ein Gewerbe anmelden. Das Institut will sicher auch eine Rechnung von dir, in der du vielleicht sogar die Mehrwertsteuer ausweist. Dann bist du auch Mehrwertsteuerpflichtig. Außerdem musst du dann alle Einnahmen und Ausgaben, die du für diese Tätigkeit hast buchhalterisch bearbeiten oder zu einem Steuerberater schleppen. Am Ende bekommst du dann hoffentlich eine Gewinn, den du dann in deinen Lohnsteuerjahresausgleich mit verarbeiten musst. Viel Spaß!

guterwolf  25.05.2011, 21:48

man ist nur Umsatzsteuerpflichtig wenn man darauf optiert, ansonsten gilt die Kleinunternehmerregelung wenn man bis 17.500 /Jahr einnimmt. Buchhalterisch bearbeiten ist etwas übertrieben. Man führt lediglich die Ein-und Ausgaben auf.