Anzeige erstattet seit 2 monaten keine antwort von der polizei

5 Antworten

Bei Ebay Kleinanzeigen läßt man die Ware abholen und bekommt dafür Bargeld. Wenn man sich auf etwas anderes einläßt, hat man fahrlässig gehandelt und somit eine Mitschuld.

Frag doch einfach bei der Polizei nach, anstelle hier.

Irgendwann wirst du Post bekommen, das die Ermittlungen nichts ergeben haben, und die Ermittlungen eingestellt worden... Das hat bei meinen Fahrraddiebstählen bis jetzt auch gerne mal 4-6 Monate gedauert

Kurdo353 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 22:32

Und woher willst du das wissen?

Quidde  25.08.2014, 22:45
@Kurdo353
  1. Sonst ginge es schneller
  2. Unsere Polizei kriegt eh nie etwas raus

Dann warte noch ein bisschen oder frag nach.

Erfahrungsgemäß kommt dann in etwa 2-6 Monaten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde ^^

Billmo  28.08.2014, 19:44

Jep, so is es leider...

Kurdo353 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 22:33

Wesshalb wenn sie seine daten haben?

Messkreisfehler  25.08.2014, 22:51
@Kurdo353

Weils der Normalfall ist... Hatte das "Vergnügen" bestimmt schon 5 mal...

Glaub ja nicht, dass die Staatsanwaltschaft hier großartig tätig wird... Standartmasche war bei mir immer, dass der "Täter" einfach angegeben hat, dass sein Account gehackt wurde... Und schwupps war der Täter nicht ermittelbar...

Ebay Kleinanzeigen? Das is nichts neues, wird die wohl nicht groß jucken. Ist doch alles Mafia

Kurdo353 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 22:33

Und wenn sie die daten haben der kann sich doch nicht weahren wenn er ein brief bekommt

Nach drei Monaten kannst du tätig werden, wegen Untätigkeit!

Kurdo353 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 11:14

Was soll das jetzt alles heissen?

anders7777  26.08.2014, 13:30
@Kurdo353

Soll heissen, ein Versuch ist der § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung.

anders7777  25.08.2014, 23:30

Erkundige dich einmal nach einer Untätigkeitsklage.

Alle anderen Empfehlungen kannst du vergessen!

Messkreisfehler  26.08.2014, 08:10
@anders7777

Vollkommener Blödsinn...

Wenn er sich vorher nicht nach dem Verfahrensstand informiert, was als Verfahrensbeteiligter sein gutes Recht ist, wird die Klage sowieso direkt abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft verweist dann einfach auf die laufenden Ermittlungen. Wenns um einen Tausch geht, ist zudem höchst wahrscheinlich eine 2. Staatsanwaltschaft zuständig am Sitz des Tauschpartners, dass das nicht von Heute auf Morgen geht ist klar. Hätte die Polizei den Strafantrag nicht angenommen oder hätte die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen nicht begonnen, DANN wäre unter UMständen eine Untätigkeitsklage möglich. In diesem Fall hier aber sicherlich nicht!

anders7777  26.08.2014, 08:59
@Messkreisfehler

Offensichtlich bist du dir da sehr sicher? Warum dann der hypothetische Hinweis?

Die drei Monatsfrist für eine Untätigkeitsklage ist doch gesetzlich geregelt!

Erst wenn die drei Monate rum sind und kein Ergebnis/Information vorliegt, dann kann eine sinnvolle Nachfrage erfolgen. Vorher bringt es doch nichts.

anders7777  26.08.2014, 13:27
@Messkreisfehler

Zitat: Verwaltungsgerichtsordnung

§ 75

[Untätigkeitsklage]

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Gefunden und alles unter: http://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html

Messkreisfehler  26.08.2014, 18:08
@anders7777

Ich kenne durchaus den § 75, dennoch ist er unpassend...

In dem Strafverfahren geht es rein um Strafverfolgungsansprüche des Staates. Selbst bei einer Verurteilung erwachsen keine Ansprüche gegenüber dem Beklagten.

Ermittlungsverfahren können zudem nicht mit irgendwelchen Verwaltungsakten gleichgesetzt werden. Würde er jetzt auf eine Genehmigung oder sonst was warten, dann würde eine Untätigkeitsklage durchaus sinn machen. Aber gerade Ermittlungsverfahren dauern halt eben ihre Zeit. Eine Untätigkeitsklage bringt hier rein gar nichts...

Und selbstverständlich bringts auch etwas mal VOR Ablauf von 3 Monaten nachzufragen...

Kurdo353 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 22:32

Wie?