Anzeige wegen Bedrohung bzw. Nötigung
Hallo,
wir haben ein Problem mit unserem Nachbarn. Er scheint in einer Scheinwelt zu leben, denn er ist fest davon überzeugt, dass er von uns überwacht wird und wir überall Kameras installiert hätten. Bisher haben wir das alles ignoriert und ihn einfach nicht für voll genommen, aber inzwischen scheint das langsam zu eskalieren.
Gerade eben hat er laut meiner Freundin einen Zettel in unseren Briefkasten eingeworfen. Darin stand:
"wenn nicht endlich die ständige beobachtung und das gerede über mich aufhört, passiert etwas schreckliches, du intoleranter spitzel"
Da ich tagsüber arbeiten bin und meine Freundin mit unserer 1-jährigen Tochter alleine zu hause ist, mache ich mir große Sorgen. Wir hatten schon mal mit ihm geredet und ihm klar gemacht, dass wir ihn nicht beobachten und dann war auch mal eine zeitlang ruhe, aber nun geht es wieder los. Reicht der Zettel als Beweismaterial aus um Anzeige wegen Bedrohung zu erstatten?
Danke schon mal im voraus.
5 Antworten
Der Mann scheint ernsthaft krank zu sein.
Dennoch, das ist rechtlich gesehen keine Bedrohung.
Zu einer Bedrohung als Straftat bracht es die konkrete Drohung mit einem Verbrechen, also Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung.
Es gibt Straftaten, diese unterteilt man mit Vergehen und Verbrechen. Verbrechen ist alles, bei dem im StGB das Mindeststrafmaß 1 Jahr Haft bedeutet, ein vergehen alles darunter.
Wenn der Dir schreibt: "Wenn Du nicht aufhörst, mach ich dich platt" - dann wäre das eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne, da er Dich konkret mit dem Tode bedroht. Jemanden umbringen ist ein Verbrechen, somit ist das eine Bedrohung.
Wenn der Dir schreibt: "Wenn Du nicht aufhörst, dann zünde ich Dein Auto an" - ist das rein rechtlich gesehen auch eine Bedrohung, § 306 StGB - Brandstiftung - Kraftfahrzeug - Strafmaß 1 Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, Verbrechen, strafbar.
Wenn der Dir schreibt: "Wenn Du nicht aufhörst, dann haue ich Dir eine Ohrfeige runter", Körperverletzung, §223 StGB, Strafandrohung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft - damit Mindeststrafmaß unbter einem Jahr, kein Verbrechen, keine Bedrohung.
Und wenn der schreibt"..dann passiert was schlimmes...." - Das kann alles mögliche sein, umbringen, Auto anzünden oder aber den Briefkasten kaputt machen, reicht noch nicht zur Bedrohung.
Damit ist eine Strafanzeige hierbei nicht möglich, diese ist erst möglich, wenn auch Anhaltspunkte für ein strafbares Delikt vorliegen, was dann nicht so ist.
Unter dem Strich, moralisch kannst Du Dich sicherlich bedroht fühlen, eine Straftat liegt noch nicht vor.
Und selbst wenn diese vorliegen würde, wären ernsthafte Zweifel an der Schuldfähigkeit des Herrn sicherlich nicht von der Hand zu weisen.
Was Du machen kannst:
1.) Vermieter. Der ist eigentlich zuständig, wenn es um den sogenannten Hausfrieden geht. Stört jemand dauerhaft den Hausfrieden, kann dem daraufhin auch gekündigt werden. Ist der Mieter schuldunfähig, z.B. infolge einer psychischen Erkrankung, so mangelt es an der Voraussetzung 'schuldhaft'. Trotzdem kann der Vermieter kündigen und zwar wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung
2.) Anwalt, Unterlassungserklärung einfordern oder auf Unterlassung klagen.
3.) Polizei - dennoch. Du fühlst Dich bedroht, durch die Polizei kann eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt werden, zum einen, um den von weiteren Drohungen oder schlimmeren abzuhalten und weiter, um das Gefährdungspotetial einzuschätzen.
4.) Neue Wohnung suchen.
Der scheint paranoid zu sein... Ich würde damit zur Polizei gehen, aber der Herr scheint irgendwie krank zu sein. Der kapiert das vermutlich nicht und sollte sich behandeln lassen.
Wenn ihr den mal bei der Polizei meldet habt ihr zumindest etwas offizielles, wenn da was passiert.
Deine Schilderung lässt auf eine psychische Erkrankung schließen. Ich würde mich an den örtlich zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Alternativ könnte man sich an die Polizei wenden und anregen, dass diese prüft, ob der sozialpsychiatrische Dienst einzuschalten ist.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier liegt zwar eine Nötigung vor, aber ganz ehrlich: zeig es einfach nicht an. Damit hast nur du arbeit und die polizei macht einfach nichts ( eigene erfahrung ). Ich habe mal jmd. wegen einem faustschlag angezeigt , und? Gar nichts, wurde eingestellt das verfahren . Die meinten nur ' verwarnung für die bla bla bla '' also wie gesagt, bringt dir nichts außer noch mehr Stress mit deinem Nachbarn.
Klar das ist ne Ernstnehmende Bedrohung, geh sofort zur Polizei. Die werden den dann ans Revier holen und dann befragen. Du machst das ja zum Jutz deiner Frau und deinem Kind!
Lg BomBer