anzeige während der bewährungszeit

5 Antworten

Erstmal ne Gerichtsverhandlung. Dann Urteil und meistens muß man eine geringe Haftstrafe nicht sofort, sondern innerhalb einiger Wochen antreten. Oft ist auch ein Platz im Knast nicht sofort frei. Besonders im Winter.

Nun eine Anzeige ist ja erst mal kein Problem. Er wird sich vor der Polizei äußern müssen. Dann entscheidet der Staatsanwalt, ob er Anklage erhebt, und eventuell U Haft beantragt. Dann muss ein Richter entscheiden, ob U Haft notwendig ist. Bei Betrug, fester Wohnsitz und Job, wohl eher nicht.

Interessant wird es erst, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Wird er für den Betrug verurteilt, kann es zu einem Bewährungswiderruf kommen. Und er muss seine Bewährungsstrafe absitzen, plus der neuen Strafe. Muss aber nicht sein. Kann man so nicht beurteilen.

Straftaten zu begehen, ist nicht besonders clever, aber während der Bewährung noch mal straffällig zu werden, ist aber wirklich dumm.

Ein paar mehr Infos wären mal nett. Weshalb unter Bewährung, wie hoch ist die Haftstrafe. Wie alt, was ist der neue Tatvorwurf, um welche Schadenssumme geht es?

Direkt Haft ist extrem selten. Erst mal gibts das normale, altgewohnte Ermittlungsverfahren und dann nen Strafbefehl oder ne Verhandlung. Und erst danach wird entschieden, was mit der Bewährung passiert.

Schwer zu sagen. Einem guten Freund von mir ist ähnliches passiert und der wird wohl trotzdem nicht in Haft gehen, obwohl er auf Bewährung ist. Aber da wird auch nochmal drüber verhandelt. Vielleicht hat dein Kumpel Glück!

protagozeno  08.02.2012, 19:11

Wenn die Bewährung auch in einem Betrugsfall ausgesprochen wurde, dürfte der Kumpel Pech haben. Wahrscheinlich läuft es auf einen Strafzusammenzug mit Haftstrafe hinaus.

gogoc 
Beitragsersteller
 08.02.2012, 19:27
@protagozeno

aber dann erst nach der verhandlung oder??

Silli0815  09.02.2012, 10:49
@protagozeno

Ah okay. Bei meinem Kumpel sind es unterschiedliche Delikte!

gogoc 
Beitragsersteller
 08.02.2012, 19:07

ok. aber der verlauf von der anzeige bei der polizei ist ganz normal oder?? also als erstes ladung zum äussern und dann geht es weiter zur staatsanwalt oder??

protagozeno  08.02.2012, 19:11
@gogoc

Richtig.

Das kommt jetzt ganz alleine auf den Staatsanwalt und den Haftrichter an. Wie blöd kann man denn sein?

gogoc 
Beitragsersteller
 08.02.2012, 19:26

wieso das den?? aber der ablauf bleibt doch erstmal gleich oder nicht? erstmal zur aussage zur polizei und dann entscheidet der staatsanwalt oder??