Anwaltskostenvorschuss

3 Antworten

Je nachdem was du vereinbart hast, sollte sich der Vorschuss an die BRAGO orientieren, bzw. an den vereinbarten Stundensatz vor außergerichtliche Vertretung. Was hast du denn genau mit dem Anwalt vereinbart, also was sollte er exakt unternehmen? Ich vermute, du hast hier eine Stundenpauschale vereinbart, er wird dann X Stunden aufgewendet haben und diese damit abrechnen.

Eine Rechnung / Abrechnung mit entsprechender Aufschlüsselung muss er dir natürlich zukommen lassen.

mitglied123321 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 12:15

danke für die schnelle antwort. er sollte in die akten sehen und mir sagen, ob ich den fall weiter verfolgen soll (hatte mir ein anderer Anwalt empfohlen). gut die Rechnung werde ich auf jeden fall verlangen.

Du bekommst auf jeden Fall noch eine Rechnung. Es kann natürlich auch gut sein, dass die Rechnung geringer ausfällt. In der Rechnung steht alles aufgeschlüsselt drin, und erst wenn Du diese hast kann man beurteilen, ob sie vielleicht zu hoch ist ;)

mitglied123321 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 16:22

danke schön für die nette antwort

Ich hoffe einer kann mir helfen.

Eindeutig nein! Wir wissen nämlich nicht, worum es geht. Darum wäre jede Schätzung zur Höhe der Gebühren verwegen.

mitglied123321 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 12:11

ok danke und was ist mit der Rechnung?