Anspruch Weihnachtsgeld bei Aufhebungsvertrag TVÖD
Hallo liebe Fachleute! Meine Frau wird voraussichtlich in der nächsten Woche einen Auflösungsvetrag unterschreiben, weil sie sich in dem Kindergarten nicht mehr wohlfühlt und ab sofort auch in ihrer Wunscheinrichtung anfangen kann. Weil sie sehr lange für den alten Träger beschäftigt war, stellen sich nun folgende Fragen: Hat sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld für 2012, auch wenn der Vertrag z.B. zum 15.11. aufgelöst wird? Kann der Arbeitsgeber ggf. gezahlte Zuwendungen wieder zurückfordern?
Über schnelle Antworten würden wir uns sehr freuen, weil davon natürlich auch unsere "Taktik" beeiflusst wird. 1000€ verschenkt man schließlich nicht so gerne :-) Gruß Toto
5 Antworten
Was steht denn zu Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag, bzw. im geltenden Tarifvertrag?
Oft sind Rückzahlungsklauseln oder Einschränkungen der Bezüge (z.B. anteilig pro Beschäftigungsmonat) im Vertrag festgehalten. In manchen Verträgen ist sogar eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes vermerkt wenn der AN vor Ablauf des 31.3. des nächsten Jahres den Betrieb verläßt.
Viele AG sehen das Weihnachtsgeld nicht nur als "Belohnung" für das abgelaufene Jahr, sondern auch als Ansporn für zukünfige Leistungen an.
Wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterschreibt gehe ich mal davon aus das sie keinerlei ansprüche mehr hat. Lest euch den genau durch bevor ihr den unterschreibt.
Die "Jahressonderzahlung" (Zusammenfassung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird nach dem TVÖD für die Arbeiter/ Angestellten... gezahlt, die am 1. Dezember in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Wenn Deine Frau den Aufhebungsvertrag zum 15. November unterzeichnet, so hätte sie für dieses Jahr keinen Anspruch auf die Zahlung.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind eine Kannbestimmung also kein Muss.
Gilt nicht für TVÖD, da ist alles geregelt, es sei denn, es wurde ein Haustarifvertrag ausgehandelt (im Theater z.B.).
TVÖD ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und dort ist das kein Kannbestimmung.
Wenn ich recht auf dem laufenden bin, dann gibt es laut TVÖD Weihnachtsgeld nur für den, der am 01.12. eines Jahres beschäftigt ist. Soll heißen: Vorher kündigen = Null Kohle.