Anspruch Kinderzuschlag/Familienzuschlag Bundeswehr?

4 Antworten

Die Aussagen von lovelyzicke30 sind völlig richtig.

Familienzuschlag ist ein Geld, was ein Berufssoldat vom Staat bekommt, wenn er Kinder hat und / oder in eine Ehe lebt.

Das Geld zahlt die Verwaltung der Bundeswehr (hier WBV). Dazu muss der Soldat die Adressen des Arbeitgebers der Ehefrau und/oder Mutter angeben.

Der Soldat braucht die Adresse nicht. Die WBV nur zur Prüfung, ob die Ehefrau selbst beamtenrechtliche Versorgungsansprüche hat.

Zusammengefasst: Geb ihm die Adresse und der Unterhalt bleibt gleich.

Allerbeste Grüße Xaver

wenn er den Kindergeldzuschlag beantragt,muß er dem Kind aber mehr Unterhalt zahlen...Meine ich zu wissen...Meine Eltern haben dass nach der Scheidung auch gemacht,wegen der Steuerklasse glaub ich,aber er hatte auch das halbe Sorgerecht...

Lovelyzicke30  21.05.2012, 11:27

das ist leider nicht richtig was du geschrieben hast ... das eine hat mit dem anderen nichts zu tun . Solange er den gesetzlich festgelegten Unterhalt zahlt brauch er auch nicht mehr Unterhalt zu zahlen

wenn er deinen arbeitgeber kennt, würde ihm das nichts nützen, weil der arbeitgeber sowieso keine daten rausgeben darf. frag ihn, was er mit der adresse anfangen will?

Lovelyzicke30  21.05.2012, 11:26

den will nicht er wissen sondern die WBV

Ja mußt du !!! Und NEIN er muß nicht mehr Unterhalt zahlen. Mein Mann ist auch bei der Bundeswegr und erhählt für seine anderen drei Kinder auch den familienzuschlag. Der Zuschlag ist dafür da das er überhaupt erst Unterhalt zahlen kann . Ich habe mich lang und breit mit einer Dame von der Wehrbereichsverwaltung darüber unterhalten. Die Mama der Kinder war der Meinung wie du und wollte weder den Arbeitgeber noch die Kindergeldnummer rausrücken ( bzw das Schreiben der Bundeswehr ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück geben) das haben wir dann per Gericht durchgesetzt denn wenn dein Ex Unterhalt an euren Sohn zahlt steht es ihm zu ganz egal ob er das Besuchrecht ( in meinen Augen müßte es Besuchpflicht heißen) wahr nimmt oder nicht! Lass es nicht erst auf das Gerichtsverfahren ankommen denn die Ex meines Mannes durfte die Kosten dann auch noch übernehmen genau wie unsere Anwaltskosten.

helpme29  19.03.2013, 16:22

Hallo Lovelyzicke 30

Ich habe nun das selbe Problem wie ihr Mann zuvor. Ich bin ebenfalls bei der Bw und muss nun mit Hilfe eines Anwalts die Information einklagen. Wäre nett wenn sie mir was über das Urteil erzählen könnten und wie lange das gedauert hat. Ich bedanke mich schonmal im Voraus bei ihnen.

Vielen Dank